Antidumping – Aluminiumheizkörper mit Ursprung in der VR China

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen, ABl. C 48 vom 15.2.2017, S. 10.

Die mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1039/2012 des Rates vom 29. Oktober 2012 eingeführte endgültige Antidumpingmaßnahme auf die Einfuhren von Aluminiumheizkörpern mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. L 310 vom 9.11.2012,S. 1) tritt am 10.11.2017, 24:00 Uhr, außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird. Zur Einleitung einer Überprüfung ist ein schriftlicher Antrag der Gemeinschaftshersteller an die EU-Kommission erforder-lich. Dieser Antrag muss genügend Beweise dafür enthalten, dass das Dumping und die Schädigung im Falle des Außerkrafttretens der Maßnahme wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten werden.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt