Antidumping – Kabel und Seile aus Stahl mit Ursprung in der Ukraine und Moldau

Außerkrafttreten der Maßnahme

Bekanntmachung des Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 41 vom 8.2.2017, S. 4.

Nach der Veröffentlichung einer Bekanntmachung über das bevorstehende Außerkrafttreten der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 102/2012 des Rates (ABl. L 36 vom 9.2.2012, S. 1)) eingeführten Antidumpingmaßnahme auf Kabel und Seile mit Ursprung u.a. in der Ukraine, ausgeweitet auf die Einfuhren von aus der Republik Moldau versandten Kabeln und Seilen aus Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse aus diesem Land angemeldet oder nicht, ist kein Antrag auf Überprüfung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Die Maßnahme tritt deshalb am 10.2.2017 (Mitternacht) außer Kraft.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt