Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Tragbare Datenverarbeitungsmaschine – Einreihung nach 8471 30 00
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1800 der Kommission vom 6. Oktober 2015 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 263 vom 8.10.2015, S. 16.
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht: Weiterlesen






