Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Tischuntergestell aus unedlem Metall -Einreihung nach 9403 90 10

Durchführungsverordnung (EU) 2015/677 der Kommission vom 23. April 2015 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 111 vom 30.4.2015, S. 21.

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

Eine Ware, bestehend aus vier Tischbeinen aus unedlem Metall, die von vier mit Schrauben befestigten Metallplatten zusammengehalten werden.

Um ein Wegrutschen zu vermeiden und die Fußböden zu schützen, ist das untere Ende jedes Tischbeins mit Kautschuk überzogen.

Quelle:

„© Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu/”.

„Verbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlichte Gemeinschaftsrecht

Die oberen Enden der Tischbeine sind mit Löchern für Schrauben versehen, die zur Befestigung einer Tischplatte dienen.

Einreihung nach 9403 90 10