Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Erzeugnisse zur Verwendung bei der Herstellung feuerfester Ziegel und Fliesen

Durchführungsverordnung (EU) 2015/1723 der Kommission vom 22. September 2015 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 252 vom 29.9.2015, S. 7.

Die nachstehend beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

Ein Erzeugnis mit einer stöchiometrischen Zusammensetzung, bestehend aus Magnesiumaluminat (Magnesiumaluminiumoxid) mit der kristallinen Struktur von Spinell, ein chemisch einheitliches Erzeugnis in Form von unregelmäßigen Körnern, Brocken oder Pulver. Das Erzeugnis hat einen Magnesiumgehalt, berechnet als Magnesiumoxid, von etwa 28 GHT und einen Aluminiumgehalt, berechnet als Aluminiumoxid, von etwa 72 GHT.
Das Erzeugnis wird bei der Herstellung von in der Stahlindustrie verwendeten feuerfesten Ziegeln und Fliesen verwendet.
Das Erzeugnis wird durch eine chemische Reaktion zwischen Magnesiumoxid und Aluminiumoxid durch Verschmelzen in einem Drehrohrofen gewonnen.

Einreihung nach 2841 90 85

Ein Erzeugnis mit einer nichtstöchiometrischen Zusammensetzung mit einem Magnesiumgehalt, berechnet als Magnesiumoxid, von etwa 20-35 GHT und einem Aluminiumgehalt, berechnet als Aluminiumoxid, von etwa 58-78 GHT. Das Erzeugnis hat die kristalline Struktur von Spinell in Form von unregelmäßigen Körnern, Brocken oder Pulver.

Das Erzeugnis wird bei der Herstellung von in der Stahlindustrie verwendeten feuerfesten Ziegeln und Fliesen verwendet.
Das Erzeugnis wird durch eine chemische Reaktion zwischen Magnesiumoxid und Aluminiumoxid durch Verschmelzen in einem Drehrohrofen gewonnen.

Einreihung nach 3824 90 96

Ein Erzeugnis mit der Bezeichnung „Schmelzmagnesiachrom” in Form von unregelmäßigen grauen Körnern, Bruchstücken oder Pulver unterschiedlicher Korngröße, mit einer nichtstöchiometrischen Zusammensetzung aus Magnesiumoxid und Chromoxid. Das Erzeugnis hat die kristalline Struktur von Spinell und wird bei der Herstellung von in der Stahlindustrie verwendeten feuerfesten Ziegeln und Fliesen verwendet.
Das Erzeugnis wird durch Verschmelzen von Magnesiumoxid und Chromerz in einem Lichtbogenofen gewonnen.

Einreihung nach 3824 90 96

Quelle:

„© Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu/”.

„Verbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlichte Gemeinschaftsrecht