Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Sitz aus Spinnstoffen zum Anheben einer Person mithilfe eines Hebezeugs – Einreihung nach 6307 90 98

Durchführungsverordnung (EU) 2015/804 der Kommission vom 19. Mai 2015 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 128 vom 23.5.2015, S. 7.

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

Eine Spinnstoffware, die dazu bestimmt ist, eine Person im Sitzen mithilfe eines Hebezeugs anzuheben.

Die Ware besteht aus einem im Großen und Ganzen rechteckigen Gewebe aus Spinnstoffen (Polyester). Eine der beiden kurzen Seiten des Rechtecks hat zwei klappenartige Verlängerungen, die als Sitzfläche dienen. Der übrige Stoff stützt den Rücken und die Seiten der Person. Einige Teile des Stoffs sind gepolstert (Einlagen aus Polypropylenschaum).

An die Kanten des Stoffs sind mehrere Spinnstoffriemen angenäht, mit denen die Ware am Hebezeug befestigt und angehoben werden kann.

Einreihung nach 6307 90 98

Quelle:

„© Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu/”.

„Verbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlichte Gemeinschaftsrecht