Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Rundfunkempfangsgerät für digitalen Hörfunk – Einreihung nach 8527 19 00Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Rundfunkempfangsgerät für digitalen Hörfunk – Einreihung nach 8527 19 00Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Rundfunkempfangsgerät für digitalen Hörfunk – Einreihung nach 8527 19 00Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Rundfunkempfangsgerät für digitalen Hörfunk – Einreihung nach 8527 19 00
Durchführungsverordnung (EU) 2017/200 der Kommission vom 1. Februar 2017 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 32 vom 7.2.2017, S. 15.
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
Ein elektrisches Gerät, das digitalen Hörfunk (DAB) und Frequenzmodulationstechnik (FM) für den Rundfunkempfang verwendet. Seine Gesamtabmessungen betragen etwa 115 × 180 × 120 mm, und es kann ohne externe Energiequelle betrieben werden.






