EU/Kongo DR – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Anhänge

  • Durchführungsverordnung (EU) 2017/199 des Rates vom 6. Februar 2017 zur Durchführung des Artikels 9 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen; ABl. L 32 vom 7.2.2017, S. 1.

    Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 wird mit Wirkung vom 8.2.2017 aktualisiert.
    Die Änderung berücksichtigt die Beschlüsse des gemäß der Resolution 1533 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzten Ausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 13. und 19. Oktober 2016, mit denen die Angaben zu 21 Personen und einer Einrichtung, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert wurden.

  • Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/203 des Rates vom 6. Februar 2017 zur Durchführung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo; ABl. L 32 vom 7.2.2017, S. 22.

    Anhang I des Beschlusses 2010/788/GASP wird mit Wirkung vom 8.2.2017 aktualisiert.
    Die Änderung berücksichtigt die Beschlüsse des gemäß der Resolution 1533 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzten Ausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 13. und 19. Oktober 2016, mit denen die Angaben zu 21 Personen und einer Einrichtung, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert wurden.

  • Mitteilung für die Personen und Einrichtungen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2010/788/GASP des Rates, durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/203 des Rates, und der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/199 des Rates, unterliegen; ABl. C 39 vom 7.2.2017, S. 3.
  • Mitteilung für die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/199 des Rates zur Durchführung von Artikel 9 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen, unterliegen; ABl. C 39 vom 7.2.2017, S. 5.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt