Antidumping – Bestimmte Verbindungselemente und Teile davon aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in der VR China und Taiwan

Außerkrafttreten der Maßnahme

Bekanntmachung des Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 5 vom 7.1.2017, S. 2.

 

Nach der Veröffentlichung einer Bekanntmachung über das bevorstehende Außerkrafttreten der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2/2012 des Rates (ABl. L 5 vom 7.1.2012, S. 1) auf bestimmte Verbindungselemente und Teile davon aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in der VR China und Taiwan eingeführten und mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 205/2013 des Rates (ABl. L 68 vom 12.3.2013, S. 1) auf aus den Philippinen versandte Einfuhren, ob als Ursprungserzeugnisse der Philippinen angemeldet oder nicht ausgeweiteten Antidumpingmaßnahme ist kein Antrag auf Überprüfung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Die Maßnahme trat deshalb am 8.1.2017 (Mitternacht) außer Kraft.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt

VR China – Lizenzpflicht für Dual-Use-Güter bei Ein- und Ausfuhr 2017

Das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM hat mit Bekanntmachung Nr. 87 vom 31.12.2016 eine Liste der Waren veröffentlicht, die als Dual-Use Güter bei der Ein- und Ausfuhr eine besondere Lizenz benötigen.

 

Dual-Use-Güter sind Waren, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Betroffen sind folgende Warengruppen:

Radioaktives Material und Nukleartechnologie, chemische und biologische Materialien sowie zugehörige Gerätschaften, Raketentechnologie und Informationstechnik.

Die ersten 6 Ziffern der Zolltarifnummern sind weltweit gleich. Bis hierhin kann man sich mit dem deutschen Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik behelfen.

 

Quelle: GTAI

VR China – Zollsenkungen für weitere Waren der Informationstechnik (IT)

Die VR China gewährt weiteren Waren der IT-Branche Zollvergünstigungen. Sie setzt damit die Beschlüsse der WTO zur Erweiterung des IT-Abkommens um.

Die Details ergeben sich aus Anhang 1 der Veröffentlichung des chinesischen Finanzministeriums vom 19.12.2016 (nur chinesisch).

Die ersten 6 Ziffern der Zolltarifnummern sind weltweit gleich. Bis hierhin kann man sich mit dem deutschen Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik behelfen.

 

Quelle: GTAI

EU/Russische Föderation – Restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine Verlängerung der Geltungsdauer

Beschluss (GASP) 2016/2315 des Rates vom 19. Dezember 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ABl. L 345 vom 20.12.2016, S. 65.

Die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen auf der Grundlage des Beschlusses 2014/512/GASP wird bis zum 31. Juli 2017 verlängert.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt