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Antidumping – Bestimmte Verbindungselemente und Teile davon aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in der VR China und Taiwan
Außerkrafttreten der Maßnahme
Bekanntmachung des Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 5 vom 7.1.2017, S. 2.
Nach der Veröffentlichung einer Bekanntmachung über das bevorstehende Außerkrafttreten der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2/2012 des Rates (ABl. L 5 vom 7.1.2012, S. 1) auf bestimmte Verbindungselemente und Teile davon aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in der VR China und Taiwan eingeführten und mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 205/2013 des Rates (ABl. L 68 vom 12.3.2013, S. 1) auf aus den Philippinen versandte Einfuhren, ob als Ursprungserzeugnisse der Philippinen angemeldet oder nicht ausgeweiteten Antidumpingmaßnahme ist kein Antrag auf Überprüfung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Die Maßnahme trat deshalb am 8.1.2017 (Mitternacht) außer Kraft.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt