Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Rundfunkempfangsgerät für digitalen Hörfunk – Einreihung nach 8527 19 00Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Rundfunkempfangsgerät für digitalen Hörfunk – Einreihung nach 8527 19 00Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Rundfunkempfangsgerät für digitalen Hörfunk – Einreihung nach 8527 19 00Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Rundfunkempfangsgerät für digitalen Hörfunk – Einreihung nach 8527 19 00

Durchführungsverordnung (EU) 2017/200 der Kommission vom 1. Februar 2017 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 32 vom 7.2.2017, S. 15.

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

 

Ein elektrisches Gerät, das digitalen Hörfunk (DAB) und Frequenzmodulationstechnik (FM) für den Rundfunkempfang verwendet. Seine Gesamtabmessungen betragen etwa 115 × 180 × 120 mm, und es kann ohne externe Energiequelle betrieben werden.

Das Gerät ist ausgestattet mit einem eingebauten Lautsprecher, Bluetooth/A2DP-Technik (Advanced Audio Distribution Profile), die die drahtlose Wiedergabe von Audiosignalen von Tonwiedergabegeräten (z. B. MP3-Spielern), die ebenfalls mit einem Bluetooth/A2DP-Profil ausgestattet sind, ermöglicht, einer Buchse für den Anschluss von Kopfhörern und einer Buchse für den Anschluss eines externen Netzadapters.

Einreihung nach 8527 19 00

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt