Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Video-Konverter – Einreihung nach 8543 70 90

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1166 der Kommission vom 26.6.2017 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 170 vom 1.7.2017, S. 47.

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

 

Ein elektrisches Gerät (sogenannter Video-Konverter), rechteckig, mit Abmessungen von etwa 17 × 14 × 4 cm. Das Gerät hat folgende Buchsen:

Weiterlesen

Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Paintball – Einreihung nach 9306 90 90

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1169 der Kommission vom 26.6.2017 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 170 vom 1.7.2017, S. 56.

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

 

Eine Ware in Form eines Balls (sogenannter Paintball), bestehend aus einer harten, mit wasserbasierter Farbe gefüllten Gelatinekapsel.

Weiterlesen

Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Lenkradüberzug –  Einreihung nach 3926 90 97

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1168 der Kommission vom 26.6.2017 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 170 vom 1.7.2017, S. 53.

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

 

Eine Ware (sogenannter Lenkradüberzug) aus Kunststoff (Polyvinylchlorid (PVC)), die einen Kreis mit einem Durchmesser von 38 cm bildet.

Weiterlesen

Beschluss (GASP) 2017/1148 (Russland)

Verlängerung der Sanktionen

Dei Sanktionen gegen Russland angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren wurden bis 18. Januar 2018 verlängert.

 

weiterlesen: Beschluss

 

Quelle: BAFA

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt

Antidumping – Gegossene Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke, mit Gewinde, aus verformbarem Gusseisen mit Ursprung in der VR China und Thailand

Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls für betroffene Produkte der Firma Jinan Meide

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1146 der Kommission vom 28. Juni 2017 zur Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus verformbarem Gusseisen, mit Ursprung in der Volksrepublik China und hergestellt von Jinan Meide Castings Co., Ltd; ABl. L 166 vom 29. Juni 2017, S. 23. Weiterlesen

Antidumping – Kornorientierte flachgewalzte Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl mit Ursprung u.a. in Russland

Umfirmierung eines Unternehmens, das einem firmenspezifischen Antidumpingzollsatz unterliegt

Die Einfuhren bestimmter kornorientierter flachgewalzter Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl mit Ursprung unter anderem in der Russischen Föderation unterliegen einer Mindestpreisregelung in Kombination mit endgültigen Antidumpingzöllen, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1953 der Kommission (ABl. L 284 vom 30.10.2015, S. 109) eingeführt wurden.

Weiterlesen

Antidumping – Kornorientierte flachgewalzte Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl mit Ursprung u.a. in Russland

Umfirmierung eines Unternehmens, das einem firmenspezifischen Antidumpingzollsatz unterliegt

Die Einfuhren bestimmter kornorientierter flachgewalzter Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl mit Ursprung unter anderem in der Russischen Föderation unterliegen einer Mindestpreisregelung in Kombination mit endgültigen Antidumpingzöllen, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1953 der Kommission (ABl. L 284 vom 30.10.2015, S. 109) eingeführt wurden. Weiterlesen