Antidumping – Kornorientierte flachgewalzte Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl mit Ursprung u.a. in Russland

Umfirmierung eines Unternehmens, das einem firmenspezifischen Antidumpingzollsatz unterliegt

Die Einfuhren bestimmter kornorientierter flachgewalzter Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl mit Ursprung unter anderem in der Russischen Föderation unterliegen einer Mindestpreisregelung in Kombination mit endgültigen Antidumpingzöllen, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1953 der Kommission (ABl. L 284 vom 30.10.2015, S. 109) eingeführt wurden.

OJSC Novolipetsk Steel, ein in der Russischen Föderation ansässiges Unternehmen, dessen Ausfuhren bestimmter kornorientierter flachgewalzter Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl in die Union diesen Maßnahmen unterliegen — unter anderem einem durch die genannte Verordnung eingeführten unternehmensspezifischen Antidumpingzollsatz in Höhe von 21,6 % —, teilte der Kommission mit, dass es seine Rechtsform in eine Public Joint Stock Company (PJSC) geändert hat und der Name des Unternehmens auf Englisch „Novolipetsk Steel“ lautet (englische Abkürzung „NLMK“, russische Abkürzung „??? ????“).

 

Die Kommission hat die vorgelegten Angaben geprüft und gelangte zu dem Schluss, dass die Umfirmierung die Feststellungen der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1953 in keiner Weise berührt.

 

Die Bezugnahme in Artikel 1 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1953 auf „OJSC Novolipetsk Steel, Lipetsk“ ist zu verstehen als Bezugnahme auf „Novolipetsk Steel, Lipetsk“.

 

Der bisher OJSC Novolipetsk Steel, Lipetsk und VIZ Steel, Jekaterinburg zugewiesene TARIC-Zusatzcode C043 gilt künftig für Novolipetsk Steel, Lipetsk und VIZ Steel, Jekaterinburg.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt