Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Lenkradüberzug –  Einreihung nach 3926 90 97

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1168 der Kommission vom 26.6.2017 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 170 vom 1.7.2017, S. 53.

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

 

Eine Ware (sogenannter Lenkradüberzug) aus Kunststoff (Polyvinylchlorid (PVC)), die einen Kreis mit einem Durchmesser von 38 cm bildet.

Die Ware ist dazu ausgelegt, über das Lenkrad eines Kraftfahrzeugs gezogen zu werden, um das Erscheinungsbild des Lenkrads zu verbessern, das Lenkrad vor Schweiß und Abnutzung zu schützen und um die Hände bei extrem kaltem oder heißem Lenkrad zu schützen.

 

Die Ware für die Funktion des Lenkrads oder Kraftfahrzeugs nicht unverzichtbar ist, ist sie nach ihrer stofflichen Beschaffenheit (Kunststoff) als andere Ware aus Kunststoffen einzureihen.

 

Einreihung nach 3926 90 97

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt