Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Ein aufblasbares Kissen aus Kunststoff (sogenanntes Rollstuhlkissen) – 3926 90 97
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/603 DER KOMMISSION vom 12. April 2018 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur. Amtsblatt der Europäischen Union vom 20.4.2018 L 101/18.
Warenbezeichnung:
Ein aufblasbares Kissen aus Kunststoff (sogenanntes Rollstuhlkissen) mit Abmessungen von etwa 40 × 40 cm, bestehend aus zwei rechteckigen miteinander verbundenen Kammern, die mit Luft gefüllt sind. Jede Kammer enthält einen luftgefüllten Kunststoffbeutel, der mit einer dünnen Siliconschicht überzogen ist.
Die Form des Kissens kann angepasst werden, indem die Füllmenge in den beiden Kammern verändert wird. Dadurch verändert sich die Position des Kunststoffbeutels in jeder der beiden Kammern, sobald sich der Benutzer auf das Kissen setzt.
Das Kissen hat einen rutschfesten Bezug aus Spinnstoffen, an dessen Unterseite zwei Klettverschlussbänder angebracht sind.
Die Ware soll die Ausbildung von Drucknekrosen verhindern. Sie entlastet die Sitzknochen und verbessert den Komfort für den Benutzer. Weiterlesen






