Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
„Intelligente Karten (smart cards)” (RFID/NFC)
Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018:
Warenbeschreibung:
„Intelligente Karten (smart cards)” (RFID/NFC) mit einer oder mehreren in ihnen als Mikroplättchen (Chip) eingelassenen elektronischen integrierten Schaltungen (Mikroprozessor, Schreib-/Lesespeicher (RAM – random access memory) oder Festwertspeicher (ROM – read-only memory)). Diese Karten dürfen Kontakte, einen Magnetstreifen oder eine eingelassene Antenne, aber keine anderen aktiven oder passiven Bauelemente enthalten. Diese Produkte können die Form von Karten oder Armbändern, Schlüsselanhängern, Marken, etc. haben.
Einreihung und Begründung:
Diese Waren sind in den KN-Code 8523 52 00 als „intelligente Karten (smart cards)” einzureihen, weil sie die technischen Anforderungen der Anmerkung 5 b) zu Kapitel 85 erfüllen.
Diese Waren sind in den KN-Code 8523 52 00 als „intelligente Karten (smart cards)” einzureihen, weil sie die technischen Anforderungen der Anmerkung 5 b) zu Kapitel 85 erfüllen.
Quelle: Zoll.de