Öltransformatoren – 8535 90 00

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 204. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 2. und 3. Dezember 2019:

Warenbeschreibung:

Durchführungsbaugruppen

Die Ware besteht aus einem hohlen keramischen Isolierkörper, einem leitfähigen Messingstift, Kappe, Mutter, Unterlegscheibe und einem Kupferdraht von 80 cm Länge. Ferner ist eine Gummidichtung und ein Befestigungssatz aus einem Aluminiumflansch und Befestigungselementen enthalten. Die Ware wird für Öltransformatoren, die zur Durchleitung des Stroms durch die Transformatorenwand dienen, verwendet. Sie wird bei einer Spannung von über 1000 V verwendet. Weiterlesen

Ein sog. Vorlesestift – Unterposition 8519 81 95

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 204. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 2. und 3. Dezember 2019:

 

Warenbeschreibung:

Ein sog. Vorlesestift, bestehend aus Audiosignalelektronik, optischem Leser, Lautsprecher, Mikrofon und Speicher in einem länglichen Gehäuse (Durchmesser: max. 35 mm, Höhe: ca. 165 mm) mit Micro-USB-Anschluss, Kopfhöreranschluss, Batteriefach, Status-LED und Bedienelementen. Weiterlesen

Dokumentenleser – Position 8471

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 204. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 2. und 3. Dezember 2019:

 

Warenbeschreibung:

Die in Rede stehenden Dokumentenleser umfassen eine Kamera (sie verfügen nicht über einen eingebauten Datenträger und ein solcher kann auch nicht eingeführt werden), unterschiedliche Lichtquellen (z. B. UV-Licht, weißes Licht, weißes Koaxiallicht, Infrarotlicht) und können einen RFID-Leser (Radiofrequenz-Identifikation – RFID) sowie einen Chipkarten-Leser umfassen. Im Inneren des Gehäuses befinden sich keine beweglichen Teile. Weiterlesen

Schreibmappe mit einer integrierten Powerbank – 4202 99 00

Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 204. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 02. bis 03. Dezember 2019:

Warenbeschreibung:

Schreibmappe mit einer integrierten Powerbank und eventuell einem kabellosen Ladegerät mit den folgenden äußerlichen und technischen Merkmalen:

–         Außenseite aus einem Polyester-Spinnstoffgewebe, Kunststofffolien oder Leder;

–         mit einem Verschluss (Verschlusslasche oder Reißverschluss);

–         mit einem auswechselbaren Schreibblock auf der rechten Seite;

–         innen auf der linken Seite mit einer Haltevorrichtung für ein Smartphone, einem Kabelhalter und gegebenenfalls einem Fach mit Karteneinschüben zur Aufbewahrung von beispielsweise Kredit- oder Visitenkarten;

–         mit einer Klappe mit Druckknopf, einer LED-Anzeige und einem USB- und einem Micro-USB-Anschluss;

–         mit einer Lithium-Polymer-Powerbank mit einer Kapazität von 4000 mAh, mit einem Input von 5 Volt/1 A Gleichstrom und einem Output von 5 Volt/2,0 A Gleichstrom.

In einigen Fällen weist die Schreibmappe an der Vorderseite/Oberseite ein kabelloses Ladegerät mit Qi-Technologie auf, mit dem Smartphones und andere Qi-fähige Geräte kabellos aufgeladen werden können.

Einreihung:

Die Ware ist in Anwendung der AV 1, 3 b) und 6 als Schreibmappe mit integrierter Powerbank abhängig von der stofflichen Beschaffenheit der Außenseite in KN-Code 4202 91 80, 4202 92 19, 4202 92 98 oder 4202 99 00 einzureihen.

Begründung:

Bei der aus Schreibmappe und Ladegerät zusammengesetzten Ware bestimmt die Schreibmappe insbesondere aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Ware.

Eine Einreihung in Position 8507 als elektrischer Akkumulator ist ausgeschlossen, weil der Artikel wie eine typische Schreibmappe aussieht (sie ist in erster Linie zum Aufbewahren von Dokumenten bestimmt) und nicht wie ein Akkumulator. Die integrierte Powerbank verändert den Charakter der Ware nicht wesentlich und bietet lediglich eine zusätzliche Funktion.

Quelle: Zoll.de

Gerät zur Überprüfung der Echtheit von Dokumenten – 9405

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 204. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 2. bis 3. Dezember 2019:

Warenbeschreibung:

Gerät zur Überprüfung der Echtheit von Dokumenten mit einem Gehäuse aus Aluminium, für den Gebrauch auf einem Schreibtisch ausgelegt. Steuerungsknöpfe auf der Vorderseite dienen der Aktivierung der Lichtquellen (UV-Licht, weißes Licht von oben, weißes Licht von unten, weißes Streiflicht, Koaxiallicht, externe Lichtquelle (Taschenlampe)) in verschiedenen Prüfmodi. Das Gerät umfasst eine Arbeitsfläche zur Ablage eines Dokuments, Klammern zur Befestigung der zu prüfenden Dokumente und eine besondere Abschirmung gegen schädliche UV-Strahlen. Es verfügt über eine Öffnung zur Prüfung der Dokumente mit Koaxiallicht, die mit einem Schutzglas und einem abnehmbaren Deckel versehen ist. Auf dem Gehäuse des Geräts können direkt eine Lupe mit zehnfacher Vergrößerung und eine Taschenlampe angebracht werden. Weiterlesen

Honeycomb – Position 6909

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 204. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 02. bis 03. Dezember 2019:

Warenbeschreibung:

Das durch Abbildung veranschaulichte Erzeugnis (sogenannter „Honeycomb“) hat die Form eines zylindrischen Rohres mit einem Durchmesser von 3 cm und einer Länge von 10 cm mit in Längsrichtung durchgehenden wabenartigen Kanälen. Die Ware wird innerhalb eines Kraftfahrzeug-Kraftstoffsystems zur Abscheidung von Benzindampf durch Absorptions-Desorptionsprozesse an den Aktivkohlepartikeln verwendet. Es besteht aus poröser Keramik („andere“ als Porzellan) mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, das Aktivkohle enthält. Das Produkt ist nicht mit weiteren Bauteilen oder Elementen bestückt (z. B. Halterungen, Rahmen, Gehäuse oder andere Komponenten). Nach der Formgebung des Produktes werden die Aktivkohle und das keramische Ausgangsmaterial gemeinsam bei einer Temperatur von mehr als 800 ° C gebrannt. Weiterlesen

shrimp snacks wrapped in dough – Position 1902

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) zu Top 7.2 der 203. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 14. bis 16. Oktober 2019 („shrimp snacks wrapped in dough“):

Warenbeschreibung:

Das Produkt ist eine Lebensmittelzubereitung bestehend aus Teig, der mit mehr als 20 GHT geschälten Garnelen, Tintenfischen und Fischfleisch gefüllt ist. Während der Produktion wurde das Produkt zuerst gebraten und dann gefroren (d.h. es wurde nie in Wasser oder Dampf usw. gekocht). Diese Snacks können unabhängig von der Kochanweisung auf der Verpackung gebraten, frittiert, im Ofen oder in einem Dampfgarer oder auf andere Art und Weise vom Endverbraucher zum Verzehr zubereitet werden.

Einreihung:

Die oben genannten gefüllten Teigwaren werden in die Position 1902 eingereiht. Im Allgemeinen ist das Frittieren für jede Art der Verarbeitung (Trocknen, Kochen usw.) von Teigwaren der Position 1902 zulässig. Eine Einreihung in die Position 1902 setzt voraus, dass die Erzeugnisse aus Teig ohne Gärprozess hergestellt wurden. Die Art der Zubereitung durch den Endverwender sollte keinen Einfluss auf die Einreihung haben.

Das Produkt ist speziell für den vertikalen Einsatz bei chirurgischen Eingriffen konzipiert – KN-Code 3005 10 00

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (UNTERBEREICH LANDWIRTSCHAFT/CHEMIE) – 200. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 27. bis 28. Juni 2019:

Warenbeschreibung:

Die Ware besteht aus einer Polyethylenfolie mit einer Öffnung im Mittelteil mit einer eingebetteten Inzisionsfolie mit Klebeschicht, die durch ein abziehbares Abdeckpapier geschützt ist und zwei Schlauchhaltern. In der Nähe der Öffnung befinden sich zwei Flüssigkeitssammelbeutel. Das Produkt ist speziell für den vertikalen Einsatz bei chirurgischen Eingriffen konzipiert und wird durch die Klebeschicht an den betreffenden Körperteil geklebt.

Einreihung/Begründung:

Die Ware ist aufgrund der vorhandenen Klebeschicht in Anwendung der AV 1 und 6 in den KN-Code 3005 10 00 einzureihen.

Metallverstärkten Schlauch aus Kunststoff, in verschiedenen Längen – KN-Code 3917 31 00 oder 3917 39 00

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 202. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 07. bis 09. Oktober 2019:

Warenbeschreibung:

Bei der Ware handelt es sich um einen metallverstärkten Schlauch aus Kunststoff, in verschiedenen Längen, der auf eine Trommel mit manueller oder automatischer Aufrollfunktion gewickelt ist. An einem Ende des Schlauchs befindet sich eine Sprühdüse mit einem Mechanismus zur Einstellung des Wasserstrahls. Der Schlauch sorgt für den Transport des Wassers von einem Entnahmepunkt zu dem Ort, an dem das Wasser benötigt wird. Die Trommel und die Sprühdüse dienen der bequemeren Verwendung des Schlauchs. Die Ware wird an einem Wasserhahn angeschlossen und dient z. B. der Versorgung von Gartenpflanzen mit Wasser.

Einreihung/Begründung:

Die beschriebene Ware ist in Anwendung der AV 1, 3 b) und 6 je nach Schlauchtyp entweder in den KN-Code 3917 31 00 oder 3917 39 00 als „andere Rohre und Schläuche, aus Kunststoffen“ einzureihen, da der Schlauch der Ware seinen wesentlichen Charakter verleiht. Die Sprühdüse erleichtert nur die Handhabung des Schlauches, ist aber nicht für den Betrieb des Ganzen erforderlich. Eine Einreihung in die Position 8481 ist daher ausgeschlossen.

Quelle: Zoll.de