Klebebandabroller – 8205 59 80

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes (202. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 7. bis 9. Oktober 2019):

Warenbeschreibung:

Klebebandabroller

Es handelt sich um einen Klebebandabroller – ein Handwerkzeug, das mit einer Metallschneide zur Abtrennung des Klebebands ausgestattet ist. Der Klebebandabroller besteht aus Kunststoff- und Metallelementen. Die Ware dient dazu, Pakete mit Klebeband einzupacken. Das Klebeband wird von der Spule abgewickelt und an der gewünschten Stelle abgeschnitten.

Einreihung:

Die Ware ist in Anwendung der AV 1 und 6 als „Handwerkzeug, anderweit weder genannt noch inbegriffen“ in die Unterposition 8205 59 80 einzureihen.

Begründung:

Klebebandabroller aus Metall und Kunststoff, die mit einem einfachen Mechanismus, einschließlich einer Metallschneide zum Schneiden, ausgestattet sind, werden als „Handwerkzeuge, anderweit weder genannt noch inbegriffen“ in den KN-Code 8205 59 80 eingereiht. Die Einreihung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8205, 8205 59 und 8205 59 80. Darüber hinaus entsprechen diese Artikel den HS-Erläuterungen zu Kapitel 82, Allgemeines, da sie bei ihrem Gebrauch frei in der Hand gehalten werden und einfache mechanische Vorrichtungen enthalten. Auch wenn der Klebebandabroller in den HS-Erläuterungen nicht ausdrücklich erwähnt wird, sind weitere Beispiele für Handwerkzeuge mit weiter fortgeschrittenen Mechanismen in Kapitel 82 enthalten.

Quelle: Zoll.de

Edelstahlrohre (Railrohr- und Zuleitungsteile)/ Kraftstoffverteilerrohre – 8409 99 00

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes (202. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 7. bis 9. Oktober 2019):

Warenbeschreibung:

Edelstahlrohre (Railrohr- und Zuleitungsteile)/ Kraftstoffverteilerrohre

Bei der Ware handelt es sich um maßhaltig nach Werkzeichnung gefertigte, rohrartige Einbauelemente aus Edelstahl, mit mehreren verwendungsspezifisch angeordneten Bohrungen zum Anschluss von Zuleitungen sowie mit einem den Einbauverhältnissen angepassten, beidseitig verjüngten Durchmesser. Die betreffenden Waren sind jeweils zur Integration in ein Kraftstoffversorgungssystem für einen Kfz-Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung bestimmt und somit Bestandteile des Kraftstoffversorgungssystems.

Einreihung:

Die Ware ist in Anwendung der AV 1 und 6 sowie der Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI als „ein Teil, das ausschließlich für Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung bestimmt ist“ in den KN-Code 8409 99 00 einzureihen.

Begründung:

Die betreffenden Erzeugnisse gelten als Bestandteile von Kraftstoffeinspritzsystemen und sind als „andere Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt“ in die Position 8409 einzureihen. Das Rohr ist direkt mit dem Motor verbunden, zur Bereitstellung einer Kraftstoffversorgung für den Injektor. Die Ware ist daher ein wesentlicher Bestandteil des Motorkraftstoffsystems, das ohne sie nicht funktionieren würde. Eine Einreihung in die Position 8479 ist ausgeschlossen, da sie keine eigene Funktion hat (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 8409). Folglich ist die Ware gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 sowie der Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI als „Teil, das ausschließlich für Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung bestimmt ist“ in den KN-Code 8409 99 00 einzureihen.

Quelle: Zoll.de

Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2020 – Buchausgabe

Das „Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, Ausgabe 2020“ (WA 2020) tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und ersetzt die Ausgabe 2019 (WA 2019).

Das WA dient der Klassifizierung der Waren für die Statistik des Warenverkehrs mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Intrahandel) und mit den Drittländern (Extrahandel) und ist damit die Grundlage für die Darstellung von Außenhandelsergebnissen in tiefer fachlicher Gliederung. Weiterlesen

Unterschiedlich geformte, aufeinander abgestimmte Lederzuschnitte aus Rindsleder, teilweise mit Aussparungen und Löchern versehen, für die Herstellung von Erstbezügen von KFZ-Sitzen – 9401 90

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes (202. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 7. bis 9. Oktober 2019):

Warenbeschreibung:

Unterschiedlich geformte, aufeinander abgestimmte Lederzuschnitte aus Rindsleder, teilweise mit Aussparungen und Löchern versehen, für die Herstellung von Erstbezügen von KFZ-Sitzen, die lediglich noch zusammengenäht werden müssen und dann dauerhaft am KFZ-Sitz befestigt werden.

Einreihung:

Die Zuschnitte sind in Anwendung der AV 1, 2 a) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie den Erläuterungen zum HS zu Kapitel 94 und Position 9401 als Teile für Sitzmöbel in die Unterposition 9401 90 einzureihen.

Begründung:

Es handelt sich bei den in Rede stehenden Zuschnitten aufgrund ihrer speziellen Form und der vorhandenen Aussparungen und Löcher, eindeutig erkennbar um noch nicht zusammengesetzte Erstbezüge für Sitze von Kraftfahrzeugen.

Quelle: Zoll.de

Kolbenstange aus Stahl für KFZ-Stoßdämpfer – Unterposition 8708 80 99 einzureihen.

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes (202. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 7. bis 9. Oktober 2019):

Warenbeschreibung:

Kolbenstange aus Stahl für KFZ-Stoßdämpfer. Stange aus Stahl die an beiden Enden mit einem Gewinde versehen ist. Sie hat eine zylindrische Form, eine Länge von ca.263,7 mm und einen Durchmesser von ca.14 mm. Die Oberfläche der Ware ist feinstbearbeitet und verchromt. Das Gewicht beträgt ca. 282 g.

Einreihung:

Die Kolbenstange ist in Anwendung der AV 1, und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVII als Teil eines KFZ-Stoßdämpfers in die Unterposition 8708 80 99 einzureihen.

Begründung:

Aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheitsmerkmale stellt die Stange aus Stahl einen erkennbaren wesentlichen Bestandteil eines Aufhängungssystems für Fahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 dar und ist daher in die Unterposition 8708 80 99 einzureihen. Eine Einreihung in die Unterposition 8708 80 35 ist ausgeschlossen, da diese Unterposition nach ihrem Wortlaut keine Teile von Stoßdämpfern erfasst. Die Ware kann auch nicht in Anwendung der AV 2 a) als kompletter Stoßdämpfer eingereiht werden, da einige wesentliche Bestandteile eines fertigen Stoßdämpfers noch fehlen und die Ware daher noch nicht den wesentlichen Charakter der fertigen Ware hat.

Quelle: Zoll.de

Edelstahlrohre (Railrohr- und Zuleitungsteile)/ Kraftstoffverteilerrohre – KN-Code 8409 99 00

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes (202. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 7. bis 9. Oktober 2019):

Warenbeschreibung:

Edelstahlrohre (Railrohr- und Zuleitungsteile)/ Kraftstoffverteilerrohre

Bei der Ware handelt es sich um maßhaltig nach Werkzeichnung gefertigte, rohrartige Einbauelemente aus Edelstahl, mit mehreren verwendungsspezifisch angeordneten Bohrungen zum Anschluss von Zuleitungen sowie mit einem den Einbauverhältnissen angepassten, beidseitig verjüngten Durchmesser. Die betreffenden Waren sind jeweils zur Integration in ein Kraftstoffversorgungssystem für einen Kfz-Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung bestimmt und somit Bestandteile des Kraftstoffversorgungssystems.

Einreihung:

Die Ware ist in Anwendung der AV 1 und 6 sowie der Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI als „ein Teil, das ausschließlich für Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung bestimmt ist“ in den KN-Code 8409 99 00 einzureihen.

Begründung:

Die betreffenden Erzeugnisse gelten als Bestandteile von Kraftstoffeinspritzsystemen und sind als „andere Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt“ in die Position 8409 einzureihen. Das Rohr ist direkt mit dem Motor verbunden, zur Bereitstellung einer Kraftstoffversorgung für den Injektor. Die Ware ist daher ein wesentlicher Bestandteil des Motorkraftstoffsystems, das ohne sie nicht funktionieren würde. Eine Einreihung in die Position 8479 ist ausgeschlossen, da sie keine eigene Funktion hat (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 8409). Folglich ist die Ware gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 sowie der Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI als „Teil, das ausschließlich für Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung bestimmt ist“ in den KN-Code 8409 99 00 einzureihen.

Quelle: Zoll.de

Klebebandabroller – 8205 59 80

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes (202. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 7. bis 9. Oktober 2019):

Warenbeschreibung:

Klebebandabroller

Es handelt sich um einen Klebebandabroller – ein Handwerkzeug, das mit einer Metallschneide zur Abtrennung des Klebebands ausgestattet ist. Der Klebebandabroller besteht aus Kunststoff- und Metallelementen. Die Ware dient dazu, Pakete mit Klebeband einzupacken. Das Klebeband wird von der Spule abgewickelt und an der gewünschten Stelle abgeschnitten.

Einreihung:

Die Ware ist in Anwendung der AV 1 und 6 als „Handwerkzeug, anderweit weder genannt noch inbegriffen“ in die Unterposition 8205 59 80 einzureihen.

Begründung:

Klebebandabroller aus Metall und Kunststoff, die mit einem einfachen Mechanismus, einschließlich einer Metallschneide zum Schneiden, ausgestattet sind, werden als „Handwerkzeuge, anderweit weder genannt noch inbegriffen“ in den KN-Code 8205 59 80 eingereiht. Die Einreihung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8205, 8205 59 und 8205 59 80. Darüber hinaus entsprechen diese Artikel den HS-Erläuterungen zu Kapitel 82, Allgemeines, da sie bei ihrem Gebrauch frei in der Hand gehalten werden und einfache mechanische Vorrichtungen enthalten. Auch wenn der Klebebandabroller in den HS-Erläuterungen nicht ausdrücklich erwähnt wird, sind weitere Beispiele für Handwerkzeuge mit weiter fortgeschrittenen Mechanismen in Kapitel 82 enthalten.

Quelle: Zoll.de

Pikante Snacks auf Basis von Mehl von Hülsenfrüchte – Position 1905

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) zu Top 7.17 der 203. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 14. bis 16. Oktober 2019 („savoury snacks containing leguminous vegetables“):

Warenbeschreibung:

Pikante Snacks auf Basis von Mehl von Hülsenfrüchte (Erzeugnis 1: Mattenbohnenmehl 43% und Kichererbsenmehl 12%; Produkt 2: Kichererbsenmehl (50%). Die Snacks werden durch Extrusion hergestellt und anschließend werden Öl und Gewürze aufgetragen. Die Produkte sind zu je 200 g in Verpackungen für den Einzelhandel aufgemacht und für den unmittelbaren Verzehr vorgesehen.

Einreihung:

Die oben genannten pikante Snacks auf Basis von Mehl von Hülsenfrüchte sind in die Position 1905 einzureihen. Hierbei beeinflusst die Art beziehungsweise die Herkunft des Mehls die Einreihung nicht.

Quelle: Zoll de.

Bei der Ware handelt es sich um einen metallverstärkten Schlauch aus Kunststoff, in verschiedenen Längen – KN-Code 3917 31 00 oder 3917 39 00

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 202. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 07. bis 09. Oktober 2019:

Warenbeschreibung:

Bei der Ware handelt es sich um einen metallverstärkten Schlauch aus Kunststoff, in verschiedenen Längen, der auf eine Trommel mit manueller oder automatischer Aufrollfunktion gewickelt ist. An einem Ende des Schlauchs befindet sich eine Sprühdüse mit einem Mechanismus zur Einstellung des Wasserstrahls. Der Schlauch sorgt für den Transport des Wassers von einem Entnahmepunkt zu dem Ort, an dem das Wasser benötigt wird. Die Trommel und die Sprühdüse dienen der bequemeren Verwendung des Schlauchs. Die Ware wird an einem Wasserhahn angeschlossen und dient z. B. der Versorgung von Gartenpflanzen mit Wasser.

Einreihung/Begründung:

Die beschriebene Ware ist in Anwendung der AV 1, 3 b) und 6 je nach Schlauchtyp entweder in den KN-Code 3917 31 00 oder 3917 39 00 als „andere Rohre und Schläuche, aus Kunststoffen“ einzureihen, da der Schlauch der Ware seinen wesentlichen Charakter verleiht. Die Sprühdüse erleichtert nur die Handhabung des Schlauches, ist aber nicht für den Betrieb des Ganzen erforderlich. Eine Einreihung in die Position 8481 ist daher ausgeschlossen.

Quelle: Zoll.de

Die Ware besteht aus einer Polyethylenfolie mit einer Öffnung im Mittelteil mit einer eingebetteten Inzisionsfolie mit Klebeschicht – KN-Code 3005 10 00

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (UNTERBEREICH LANDWIRTSCHAFT/CHEMIE) – 200. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 27. bis 28. Juni 2019:

Warenbeschreibung:

Die Ware besteht aus einer Polyethylenfolie mit einer Öffnung im Mittelteil mit einer eingebetteten Inzisionsfolie mit Klebeschicht, die durch ein abziehbares Abdeckpapier geschützt ist und zwei Schlauchhaltern. In der Nähe der Öffnung befinden sich zwei Flüssigkeitssammelbeutel. Das Produkt ist speziell für den vertikalen Einsatz bei chirurgischen Eingriffen konzipiert und wird durch die Klebeschicht an den betreffenden Körperteil geklebt.

Einreihung/Begründung:

Die Ware ist aufgrund der vorhandenen Klebeschicht in Anwendung der AV 1 und 6 in den KN-Code 3005 10 00 einzureihen.

Quelle: Zoll.de