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Pikante Snacks auf Basis von Mehl von Hülsenfrüchte – Position 1905
Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) zu Top 7.17 der 203. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 14. bis 16. Oktober 2019 („savoury snacks containing leguminous vegetables“):
Warenbeschreibung:
Pikante Snacks auf Basis von Mehl von Hülsenfrüchte (Erzeugnis 1: Mattenbohnenmehl 43% und Kichererbsenmehl 12%; Produkt 2: Kichererbsenmehl (50%). Die Snacks werden durch Extrusion hergestellt und anschließend werden Öl und Gewürze aufgetragen. Die Produkte sind zu je 200 g in Verpackungen für den Einzelhandel aufgemacht und für den unmittelbaren Verzehr vorgesehen.
Einreihung:
Die oben genannten pikante Snacks auf Basis von Mehl von Hülsenfrüchte sind in die Position 1905 einzureihen. Hierbei beeinflusst die Art beziehungsweise die Herkunft des Mehls die Einreihung nicht.
Quelle: Zoll de.






