Edelstahlrohre (Railrohr- und Zuleitungsteile)/ Kraftstoffverteilerrohre – 8409 99 00

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes (202. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 7. bis 9. Oktober 2019):

Warenbeschreibung:

Edelstahlrohre (Railrohr- und Zuleitungsteile)/ Kraftstoffverteilerrohre

Bei der Ware handelt es sich um maßhaltig nach Werkzeichnung gefertigte, rohrartige Einbauelemente aus Edelstahl, mit mehreren verwendungsspezifisch angeordneten Bohrungen zum Anschluss von Zuleitungen sowie mit einem den Einbauverhältnissen angepassten, beidseitig verjüngten Durchmesser. Die betreffenden Waren sind jeweils zur Integration in ein Kraftstoffversorgungssystem für einen Kfz-Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung bestimmt und somit Bestandteile des Kraftstoffversorgungssystems.

Einreihung:

Die Ware ist in Anwendung der AV 1 und 6 sowie der Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI als „ein Teil, das ausschließlich für Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung bestimmt ist“ in den KN-Code 8409 99 00 einzureihen.

Begründung:

Die betreffenden Erzeugnisse gelten als Bestandteile von Kraftstoffeinspritzsystemen und sind als „andere Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt“ in die Position 8409 einzureihen. Das Rohr ist direkt mit dem Motor verbunden, zur Bereitstellung einer Kraftstoffversorgung für den Injektor. Die Ware ist daher ein wesentlicher Bestandteil des Motorkraftstoffsystems, das ohne sie nicht funktionieren würde. Eine Einreihung in die Position 8479 ist ausgeschlossen, da sie keine eigene Funktion hat (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 8409). Folglich ist die Ware gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 sowie der Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI als „Teil, das ausschließlich für Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung bestimmt ist“ in den KN-Code 8409 99 00 einzureihen.

Quelle: Zoll.de