Klebebandabroller – 8205 59 80

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes (202. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 7. bis 9. Oktober 2019):

Warenbeschreibung:

Klebebandabroller

Es handelt sich um einen Klebebandabroller – ein Handwerkzeug, das mit einer Metallschneide zur Abtrennung des Klebebands ausgestattet ist. Der Klebebandabroller besteht aus Kunststoff- und Metallelementen. Die Ware dient dazu, Pakete mit Klebeband einzupacken. Das Klebeband wird von der Spule abgewickelt und an der gewünschten Stelle abgeschnitten.

Einreihung:

Die Ware ist in Anwendung der AV 1 und 6 als „Handwerkzeug, anderweit weder genannt noch inbegriffen“ in die Unterposition 8205 59 80 einzureihen.

Begründung:

Klebebandabroller aus Metall und Kunststoff, die mit einem einfachen Mechanismus, einschließlich einer Metallschneide zum Schneiden, ausgestattet sind, werden als „Handwerkzeuge, anderweit weder genannt noch inbegriffen“ in den KN-Code 8205 59 80 eingereiht. Die Einreihung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8205, 8205 59 und 8205 59 80. Darüber hinaus entsprechen diese Artikel den HS-Erläuterungen zu Kapitel 82, Allgemeines, da sie bei ihrem Gebrauch frei in der Hand gehalten werden und einfache mechanische Vorrichtungen enthalten. Auch wenn der Klebebandabroller in den HS-Erläuterungen nicht ausdrücklich erwähnt wird, sind weitere Beispiele für Handwerkzeuge mit weiter fortgeschrittenen Mechanismen in Kapitel 82 enthalten.

Quelle: Zoll.de