Kolbenstange aus Stahl für KFZ-Stoßdämpfer – Unterposition 8708 80 99 einzureihen.

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes (202. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 7. bis 9. Oktober 2019):

Warenbeschreibung:

Kolbenstange aus Stahl für KFZ-Stoßdämpfer. Stange aus Stahl die an beiden Enden mit einem Gewinde versehen ist. Sie hat eine zylindrische Form, eine Länge von ca.263,7 mm und einen Durchmesser von ca.14 mm. Die Oberfläche der Ware ist feinstbearbeitet und verchromt. Das Gewicht beträgt ca. 282 g.

Einreihung:

Die Kolbenstange ist in Anwendung der AV 1, und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVII als Teil eines KFZ-Stoßdämpfers in die Unterposition 8708 80 99 einzureihen.

Begründung:

Aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheitsmerkmale stellt die Stange aus Stahl einen erkennbaren wesentlichen Bestandteil eines Aufhängungssystems für Fahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 dar und ist daher in die Unterposition 8708 80 99 einzureihen. Eine Einreihung in die Unterposition 8708 80 35 ist ausgeschlossen, da diese Unterposition nach ihrem Wortlaut keine Teile von Stoßdämpfern erfasst. Die Ware kann auch nicht in Anwendung der AV 2 a) als kompletter Stoßdämpfer eingereiht werden, da einige wesentliche Bestandteile eines fertigen Stoßdämpfers noch fehlen und die Ware daher noch nicht den wesentlichen Charakter der fertigen Ware hat.

Quelle: Zoll.de