Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur: Luftreifen aus Kautschuk – KN-Code 4011 20 10
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/339 DER KOMMISSION vom 12. Januar 2024 Amtsblatt der Europäischen Union Reihe L vom 19.1.2024
Warenbeschreibung:
Luftreifen aus Kautschuk, neu, mit allen folgenden Merkmalen:
a)
Größe 155/70R12C
b)
Bauart „R“
c)
Reifenbreite 155 mm
d)
Felgendurchmesser 12 Zoll
e)
Tragfähigkeitskennzahl 104/102 (entsprechende höchste Tragfähigkeit (kg) 900/850)
f)
Geschwindigkeitsindex „N“ (maximal 140 km/h)
Die Reifen, unabhängig davon, ob sie auf der Seitenwand die Aufschrift „FRT“ (free rolling tyre) oder „For Trailer Use Only“ tragen, haben eine Tragfähigkeitskennzahl von 104 oder weniger. Sie werden in der Regel zur Verwendung für Anhänger angeboten, können aber auch für Omnibusse oder Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendet werden. Weiterlesen