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Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Batterie-Kontaktfedern – Position 7320
Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 249. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 09. bis 11. Oktober 2023:
Warenbeschreibung:
Batterie-Kontaktfedern für Batterien aus V-förmig gebogenen Stahlband zur Verwendung im Batteriefach von z. B. elektrischen Geräten, die durch eine Federbewegung nach dem Entfernen von zuvor eingesetzten Batterien in ihre ursprüngliche Form zurückkehren. Sie sind dazu bestimmt einen physischen Kontakt mit Batterien herzustellen und die Batterien während der Benutzung in Geräten an ihrem Platz zu halten (im Gegensatz zur Herstellung einer dauerhaften Verbindung durch Verbinden zweier Leiterenden).
Einreihung:
Die Batterie-Kontaktfedern sind in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 als „Federn und Federblätter aus Eisen oder Eisen“ in die Position 7320, (KN-Code 7320 90 90 als „andere Federn aus Eisen oder Stahl) einzureihen. Die Erzeugnisse haben die objektiven Eigenschaften von Federn, da sie auch nach einer starken Verformung in ihre ursprüngliche Form zurückkehren. Sie sind dazu bestimmt, einen physischen Kontakt mit Batterien herzustellen und die Batterien an Ort und Stelle zu halten (im Gegensatz zur Herstellung einer dauerhaften Verbindung durch Verbinden zweier Leiterenden). Aus dieser Eigenschaft und durch die Gestaltung des Erzeugnisses leitet sich die Hauptfunktion als Feder ab. Da die Batterie-Kontaktfedern neben der Leitung von Strom (zwischen der Batterie oder mehreren Batterien und einem Gerät) weitere Funktionen haben, ist eine Einreihung in die Position 8536 ausgeschlossen.
(Stand: 21.12.2023)
Quelle: Zoll.de