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Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur: Multifunktionsgerät zum Einbau in das Armaturenbrett eines Kraftfahrzeugs. -8528 52 91
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/2656 DER KOMMISSION vom 21. November 2023 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur Amtsblatt der Europäischen Union Reihe L vom 27.11.2023.
Warenbeschreibung:
Ein Multifunktionsgerät in einem Gehäuse mit Frontbedienknöpfen zum Einbau in das Armaturenbrett eines Kraftfahrzeugs. Das Gerät umfasst
— eine Flüssigkristallanzeige (LCD) mit Touchscreen mit einer Bildschirmdiagonale von 17,15 cm (6,75 Zoll);
— zwei USB-Anschlüsse;
— ein Bluetooth-Modul;
— einen digitalen Funktuner (DAB+);
—einen leistungsfähigen UKW-Radiodatensystem-Tuner;
— einen digitalen Audio-Signalprozessor mit erweiterten Einstellungsoptionen;
—einen RCA-A/V-Zugang für zwei Kamerasysteme, der die in einem Fahrzeug installierten Kameras miteinander verbindet (Sicht nach hinten und/oder Sicht nach vorn);
— einen HDMI-Zugang für kompatible Geräte wie Tablets;
—einen Micro-SD-Kartenschlitz zum Abspielen von A/V-Dateien von Micro-SD(HC)- Speicherkarten;
— einen D/A-Wandler (24 Bit);
— einen A/V-Decoder.
Das Gerät enthält keinen Videotuner.
Das Gerät ist für folgende Funktionen ausgelegt:
— Empfang von Funksignalen im DAB- und FM-Bereich;
— Abspielen von Musik- und Videodateien vom angeschlossenen Gerät und von Speichermedien;
— Steuerung und Betrieb verschiedener Anwendungen der angeschlossenen Geräte (z. B. Kartenvorschau);
—Freisprechtelefonie sowie Versand und Empfang von Nachrichten vom angeschlossenen Smartphone;
—Anzeige der Signale der im Fahrzeug installierten Kameras.
Begründung:
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 c) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8528, 8528 52und 8528 52 91.
Das Gerät ist zum Zwecke der Durchführung verschiedener Funktionen ausgelegt, wie die Tonwiedergabe im Sinne der Position 8519, den Rundfunkempfang im Sinne der Position 8527und die Monitorfunktion im Sinne der Position 8528, von denen keine dem Gerät aufgrund seines Designs seinen wesentlichen Charakter verleiht.
Da es sich um ein Multifunktionsgerät handelt, bei dem die Hauptfunktion nicht bestimmt werden kann, sollte es gemäß der Allgemeinen Vorschrift 3 c) in die Position 8528eingereiht werden.
Es handelt sich um ein Gerät zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471. Gemäß den HS-Erläuterungen zu Position 8528gehören zu dieser Gruppe Monitore, die in der Lage sind, Signale von der Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine zu empfangen, und die eine grafische Darstellung der verarbeiteten Daten ermöglichen. Sie enthalten keinen Videotuner. Die Monitore dieser Gruppe sind mit Anschlussstücken versehen, die für Datenverarbeitungssysteme charakteristisch sind (z. B. HDMI-Anschlussstücke), sie haben normalerweise an der Frontseite Bedienknöpfe und können drahtlose Kommunikationsprotokolle nutzen, um Daten von einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471anzuzeigen.
Aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheitsmerkmale kann die Anzeige des Geräts nicht als ausschließlich oder hauptsächlich von der in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471verwendeten Art angesehen werden. Daher ist eine Einreihung in den KN-Code 8528 52 10ausgeschlossen.
Folglich ist das Gerät in den KN-Code 8528 52 91als andere Monitore zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471mit einem Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige (LCD) einzureihen.
Einreihung (KN-Code):
8528 52 91
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023