Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Konfirmatschraube – KN-Codes 7318

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 249. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 9. bis 11. Oktober 2023:

Warenbeschreibung:

Bei der sogenannten Konfirmatschraube handelt es sich um eine verzinkte Schraube aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) mit Senkkopf mit Kreuzschlitz und mit einem nicht bis zum Kopf reichenden Gewinde, das sich beim Eindrehen das Gegengewinde selbst formt. Der Gewindeflankenwinkel beträgt etwa 40°. Der Schraubenkern ist unterhalb des Gewindes zu einem Zapfen mit stumpfem Ende ausgearbeitet. Oberhalb des Gewindes ist der Schaft über eine Länge von ca. 10 mm konisch geformt. Eine derartige Schraube dient dem Verbinden Elementen aus Spanplatten und Massivholz, das vor der Montage im Kerndurchmesser vorzubohren ist. Sie werden unter anderem auch bei der Montage von Möbeln aus Massivholz verwendet und können nach dem Zerlegen der Möbel wiederverwendet werden.

Einreihung/Begründung:

Die Einreihung richtet sich nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 7318, 7318 12 und 7318 12 90. Die Einreihung wird durch die HS-Erläuterungen zu Position 7318, Buchstabe (A), sechster und achter Absatz bestätigt, in denen verschiedene Arten von Schrauben beschrieben werden. Die Einreihung als Holzschraube ist gerechtfertigt, da diese Art von Konfirmatschraube eindeutig als Holzschraube erkennbar ist und speziell zum Zusammenbauen von Holzelementen verwendet wird. Sogar das Vorhandensein eines scharfkantigen Gewindes (auch solche mit einem Flankenwinkel von 40°), das beim Einschrauben eine Art Gegengewinde in das Material schneidet, führt zur Einreihung in die Unterposition 7318 12, wenn die Schraube für den Zusammenbau von Holzelementen bestimmt ist. Unter Berücksichtigung der Struktur der Kombinierten Nomenklatur ist sie als Holzschraube in die Unterposition 7318 12 einzureihen.

(Stand: 13.12.2023)

Quelle: Zoll.de