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Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur: Luftreifen aus Kautschuk – KN-Code 4011 20 10
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/339 DER KOMMISSION vom 12. Januar 2024 Amtsblatt der Europäischen Union Reihe L vom 19.1.2024
Warenbeschreibung:
Luftreifen aus Kautschuk, neu, mit allen folgenden Merkmalen:
a)
Größe 155/70R12C
b)
Bauart „R“
c)
Reifenbreite 155 mm
d)
Felgendurchmesser 12 Zoll
e)
Tragfähigkeitskennzahl 104/102 (entsprechende höchste Tragfähigkeit (kg) 900/850)
f)
Geschwindigkeitsindex „N“ (maximal 140 km/h)
Die Reifen, unabhängig davon, ob sie auf der Seitenwand die Aufschrift „FRT“ (free rolling tyre) oder „For Trailer Use Only“ tragen, haben eine Tragfähigkeitskennzahl von 104 oder weniger. Sie werden in der Regel zur Verwendung für Anhänger angeboten, können aber auch für Omnibusse oder Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendet werden.
Begründung:
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 4011, 4011 20 und 4011 20 10.
Eine Einreihung in die Unterposition 4011 90 00 als andere Luftreifen ist ausgeschlossen, da die Reifen aufgrund ihrer Merkmale zur Verwendung für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren geeignet sind. Die Aufschrift „FRT“ („free rolling tyre“) oder „For Trailer Use Only“ auf den Reifen sowie eine Aufmachung als Reifen zur Verwendung für Anhänger ändern nichts an den Merkmalen der Reifen als von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art.
Die Reifen sind daher in den KN-Code 4011 20 10 als Reifen von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art mit einer Tragfähigkeitskennzahl von 121 oder weniger einzureihen.
Einreihung
(KN-Code)
4011 20 10
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2024