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EU verlängert Antidumpingzölle auf Fahrräder aus China – Maßnahmen gelten auch für Umgehungsländer
Hintergrund
Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2146 vom 22. Oktober 2025 entschieden, den endgültigen Antidumpingzoll auf Fahrräder aus der Volksrepublik China beizubehalten.
Die Maßnahme wurde nach einer sogenannten Auslaufüberprüfung gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 beschlossen.
Bereits seit 1993 bestehen EU-Antidumpingzölle gegen Fahrräder aus China. Ziel ist es, unlautere Preisunterbietungen und Marktverzerrungen zu verhindern und den europäischen Fahrradherstellern faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern.
Wesentlicher Inhalt der neuen Verordnung
1. Aufrechterhaltung der Antidumpingzölle
Die EU bestätigt den endgültigen Antidumpingzollsatz von bis zu 48,5 % auf Fahrräder mit Ursprung in China.
Für bestimmte chinesische Hersteller bleiben individuelle Zollsätze bestehen:
Zhejiang Baoguilai Vehicle Co. Ltd – 19,2 %
Oyama Technology (Nantong) Co. Ltd – 0 %
Ideal (Dongguan) Bike Co., Ltd – 0 %
Alle übrigen Hersteller – 48,5 % Weiterlesen






