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EU leitet Antidumpingverfahren gegen Erbsenprotein aus China ein
Die Europäische Kommission hat am 29. August 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. C/2025/4850) die Einleitung eines Antidumpingverfahrens gegen die Einfuhren von Erbsenprotein mit Ursprung in der Volksrepublik China bekannt gemacht. Grundlage hierfür ist die Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus Drittländern..
Hintergrund
Der Antrag wurde von einem Bündnis europäischer Erbsenproteinhersteller gestellt.
Betroffen sind alle Erbsenproteine mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % – unabhängig von der physikalischen Form (Pulver, Flüssigkeit, texturiert).
Die Einfuhren fallen aktuell unter verschiedene KN- und TARIC-Codes, u. a. 3504 00 90 91, 2106 10 20 40 und 2303 10 90 10.
Die Kommission sieht erhebliche Verzerrungen im chinesischen Markt und stützt sich dabei u. a. auf den EU-Bericht über Wettbewerbsverzerrungen in China. Als Vergleichsmaßstab für faire Marktbedingungen wird Brasilien herangezogen. Erste Berechnungen zeigen deutliche Dumpingspannen.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.






