ATLAS-Ausfuhr: Neue Codierungen für Russland- und Belarus-Sanktionen (Y684 / Y763)

Im Zuge der aktuellen Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland und Belarus wurden durch die Generaldirektion TAXUD der Europäischen Kommission neue Codierungen für die ATLAS-Ausfuhranmeldung eingeführt. Grundlage sind die jüngsten Änderungen der Sanktionsverordnungen gegenüber Russland und Belarus.

Rechtsgrundlage bilden:

  • Verordnung (EU) 2026/506 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen)
  • Verordnung (EU) 2026/513 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 (Belarus-Sanktionen)

Neue ATLAS-Codierungen

Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr stehen ab sofort folgende Codierungen zur Verfügung:

  • Y684: Altvertragsregelung (genehmigungsfreier Ausnahmetatbestand) gemäß Artikel 3k Abs. 3al der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
  • Y763: Altvertragsregelung (genehmigungsfreier Ausnahmetatbestand) gemäß Artikel 1bb Abs. 3e der Verordnung (EG) Nr. 765/2006

Diese Codierungen ermöglichen es, bestimmte Ausfuhren auf Grundlage von Altverträgen weiterhin genehmigungsfrei abzuwickeln, sofern die jeweiligen Voraussetzungen der Sanktionsverordnungen erfüllt sind.

Bedeutung für die Praxis

Unternehmen müssen künftig im Rahmen der Exportabwicklung sicherstellen, dass:

  • die Voraussetzungen für eine Altvertragsregelung tatsächlich vorliegen,
  • die richtige Codierung in der ATLAS-Ausfuhranmeldung verwendet wird,
  • die zugrunde liegenden Verträge als Nachweis vorgehalten werden.

Eine fehlerhafte Verwendung der Codierungen kann zu erheblichen Risiken führen, insbesondere im Hinblick auf Sanktionsverstöße und daraus resultierende straf- und bußgeldrechtliche Konsequenzen.

Rechtshinweis: Zoll.de