Unionszollkodex – Europäische Kommission eröffnet Konsultation bezüglich einer Verlängerung der Übergangsmaßnahmen (Art. 278 UZK)

Frist bis zum 27. April 2018

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Änderung des Art. 278 Unionszollkodex vorgelegt. Dieser Artikel sieht Übergangsmaßnahmen vor, die bis zur Einführung der neuen elektronischen Zollsysteme gelten. Die Frist soll für einige elektronische Systeme bis zum 31. Dezember 2025 verlängert werden. Ursprünglich war eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 vorgesehen.

Mit dem Unionszollkodex soll eine komplette Umstellung auf eine elektronische Zollabwicklung erfolgen. Insgesamt handelt es sich um 17 UZK-Systeme, darunter vierzehn transeuropäische und drei nationale. Da es bei einzelnen elektronischen Systemen zu Verzögerungen kommt, ist eine Verlängerung der Übergangsfrist notwendig.

Das Konsultationsverfahren endet am 27. April 2018. Es ist offen für alle Unternehmen und Verbände, die ihre Sichtweise zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission einbringen möchten. Weiterlesen

Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente

Um eine ausreichende und kontinuierliche Versorgung mit bestimmten Waren, die in der Union nur in unzureichendem Maße hergestellt werden, zu gewährleisten und Marktstörungen bei bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen und gewerblichen Waren zu vermeiden, wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 1388/2013 des Rates (1) autonome Zollkontingente für diese Waren eröffnet. Unter diese Zollkontingente fallende Waren können zu ermäßigten Zollsätzen oder zum Nullsatz in die Union eingeführt werden. Weiterlesen

Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren

Bei 67 Waren, die nicht im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 des Rates (1) aufgeführt sind, kann die Herstellung in der Union den Bedarf der Verarbeitungsindustrien in der Union nicht decken. Es liegt daher im Interesse der Union, die autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für diese Waren auszusetzen. Weiterlesen

Schweiz: Zollanmeldungen nur elektronisch möglich

Für Unternehmen, die nur gelegentlich Waren ein- oder ausführen, stellt die schweizerische Zollverwaltung die kostenlose Web-Applikation e-dec web für die elektronische Zollanmeldung bereit. Für die Nutzung von e-dec web ist keine Zertifizierung oder Registrierung erforderlich.

Die Zollanmeldung kann bis zu 30 Tagen vor dem eigentlichen Grenzübertritt erfasst und an den Zoll übermittelt werden. Die Daten bleiben nach der erfolgreichen Übermittlung 30 Tage im System erhalten. Danach verfallen die Daten definitiv und können nicht mehr vom Grenzzoll aufgerufen werden.

Den Zugang zu e-dec web finden Sie unter https://e-dec-web.ezv.admin.ch/webdec.

 

Quelle:

Zollvordrucke: Verwendung bis Ende 2020

Auch nach dem 1. Mai 2016 können weiterhin bewährte Papiervordrucke verwendet werden. Dies betrifft Teilsätze des Einheitspapiers (u. a. beim Import), INF-Vordrucke und andere. Bis Ende 2020 sollen alle erforderlichen IT-Systeme zur Verfügung stehen. Alle weiteren Vordrucke, auch diejenigen, die sich aus der Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) ergeben, können bis zur Veröffentlichung einer neuen Drucknorm weiter verwendet werden. (Hinweis: für das Ursprungszeugnis ist dies bereits geschehen, hier gilt der 1. Mai 2019. Dieses Datum kann gegebenenfalls bei Bedarf verlängert werden.)

Link:

Quelle: Zoll.de

EU-Trader-Portal

Am 2. Oktober 2017 haben EU-Kommission und deutsche Zollverwaltung über die Inbetriebnahme des neuen „EU-Trader-Portals“ (EU-TP) informiert. Danach sind Anträge für eine Reihe von zollrechtlichen Bewilligungen ab sofort ausschließlich elektronisch über das „Trader Portal“ zu stellen, das als Teil des Customs Decisions System (CDS) der EU gemäß dem Unionszollkodex eingeführt wird.

 

Deutschland und einige weitere EU-Mitgliedstaaten führen das Customs Decisions System der EU nur für einen Teil der Bewilligungen ein. Betroffen sind in erster Linie Anträge auf Erteilung mitgliedstaatübergreifender Bewilligungen, d.h. Bewilligungen, an denen mehr als ein Mitgliedstaat beteiligt ist (z.B. ehemalige Einzige Bewilligungen).

 

Nähere Informationen rund um die neue Systematik bei der Beantragung von zollrechtlichen Bewilligungen sind auf der Website der EU-Kommission und auf der Website des deutschen Zolls zu finden

Quelle: IHK

Unionszollkodex – Ausgestaltung der elektronischen Systeme für den Austausch von Informationen

Durchführungsverordnung tritt in Kraft

Durchführungsverordnung (EU) 2017/2089 der Kommission vom 14. November 2017 über technische Modalitäten für die Entwicklung, Wartung und Nutzung elektronischer Systeme für den Austausch von Informationen und für die Speicherung dieser Informationen gemäß dem Zollkodex der Union; ABl. L 297 vom 15. November 2017, S. 13.

Der 2013 in Kraft getretene Unionszollkodex (VO Nr. 952/2013) sieht vor, dass der Austausch von Informationen, wie beispielsweise Anmeldungen, Anträge oder Entscheidungen, zwischen den Zollbehörden und den Wirtschaftsbeteiligten EU-weit mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung erfolgt. Für die Umsetzung gibt es ein Arbeitsprogramm (Durchführungsbeschluss (EU) 2016/578). Die vorliegende Durchführungsverordnung legt in diesem Zusammenhang wichtige technische Modalitäten sowie Vorschriften zum Datenschutz und der Datensicherheit fest. Sie gilt für das zu entwickelnde Zollentscheidungssystem sowie für das System für einheitliches Nutzermanagement und digitale Signatur. Weiterlesen

Schweiz: Zoll-Auskunftszentrale

Die schweizerische Zollverwaltung stellt seit April 2016 einen neuen Service bereit. Unter der Telefonnummer 0041 58 4671515 können Firmen und Privatpersonen allgmeine Anfragen zu Themen rund um den Zoll stellen. Die Auskunftszentrale steht Montags bis Freitags von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch zur Verfügung. Im Internet finden Sie ein umfassendes Informationsangebot unter www.zoll.ch.

 

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