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Unionszollkodex – Europäische Kommission eröffnet Konsultation bezüglich einer Verlängerung der Übergangsmaßnahmen (Art. 278 UZK)
Frist bis zum 27. April 2018
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Änderung des Art. 278 Unionszollkodex vorgelegt. Dieser Artikel sieht Übergangsmaßnahmen vor, die bis zur Einführung der neuen elektronischen Zollsysteme gelten. Die Frist soll für einige elektronische Systeme bis zum 31. Dezember 2025 verlängert werden. Ursprünglich war eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 vorgesehen.
Mit dem Unionszollkodex soll eine komplette Umstellung auf eine elektronische Zollabwicklung erfolgen. Insgesamt handelt es sich um 17 UZK-Systeme, darunter vierzehn transeuropäische und drei nationale. Da es bei einzelnen elektronischen Systemen zu Verzögerungen kommt, ist eine Verlängerung der Übergangsfrist notwendig.
Das Konsultationsverfahren endet am 27. April 2018. Es ist offen für alle Unternehmen und Verbände, die ihre Sichtweise zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission einbringen möchten. Weiterlesen






