EU-Trader-Portal

Am 2. Oktober 2017 haben EU-Kommission und deutsche Zollverwaltung über die Inbetriebnahme des neuen „EU-Trader-Portals“ (EU-TP) informiert. Danach sind Anträge für eine Reihe von zollrechtlichen Bewilligungen ab sofort ausschließlich elektronisch über das „Trader Portal“ zu stellen, das als Teil des Customs Decisions System (CDS) der EU gemäß dem Unionszollkodex eingeführt wird.

 

Deutschland und einige weitere EU-Mitgliedstaaten führen das Customs Decisions System der EU nur für einen Teil der Bewilligungen ein. Betroffen sind in erster Linie Anträge auf Erteilung mitgliedstaatübergreifender Bewilligungen, d.h. Bewilligungen, an denen mehr als ein Mitgliedstaat beteiligt ist (z.B. ehemalige Einzige Bewilligungen).

 

Nähere Informationen rund um die neue Systematik bei der Beantragung von zollrechtlichen Bewilligungen sind auf der Website der EU-Kommission und auf der Website des deutschen Zolls zu finden

Quelle: IHK