Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Schweiz: Präferenzdokument
Im Warenverkehr mit der Schweiz kann ab sofort für präferenzberechtigte Waren die Bezeichnung “EU” oder “Europäische Union” verwendet werden. Diese Bezeichnung auf den Präferenzdokumenten, gilt für alle Länder bzw. Ländergruppen für die die zugrunde liegenden Verordnungen bzw. Abkommen angepasst wurden. Die Anpassung erfolgte u.a. auch mit Vertragsparteien, mit denen die Europäische Union das Regionale Übereinkommen unterzeichnet hat (hierzu gehört auch die Schweiz).
Quelle: Zoll.de