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Zollvordrucke: Verwendung bis Ende 2020
Auch nach dem 1. Mai 2016 können weiterhin bewährte Papiervordrucke verwendet werden. Dies betrifft Teilsätze des Einheitspapiers (u. a. beim Import), INF-Vordrucke und andere. Bis Ende 2020 sollen alle erforderlichen IT-Systeme zur Verfügung stehen. Alle weiteren Vordrucke, auch diejenigen, die sich aus der Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) ergeben, können bis zur Veröffentlichung einer neuen Drucknorm weiter verwendet werden. (Hinweis: für das Ursprungszeugnis ist dies bereits geschehen, hier gilt der 1. Mai 2019. Dieses Datum kann gegebenenfalls bei Bedarf verlängert werden.)
Quelle: Zoll.de