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Zollrecht

Das Ungültigwerden einer vZTA während des gerichtlichen Verfahrens wegen des Außerkrafttretens der angewendeten Tarifposition führt nicht zum Entfallen des Klagegegenstands und zur Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache.

wouros Zollrecht 8. Mai 2018

Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg (4. Senat) vom 24. November 2017 in der RS 4 K 75/15

1. Das Ungültigwerden einer vZTA während des gerichtlichen Verfahrens wegen des Außerkrafttretens der angewendeten Tarifposition führt nicht zum Entfallen des Klagegegenstands und zur Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache. Die vZTA verliert ihre Wirksamkeit nur ex nunc und bleibt für den Zeitraum von ihrem Erlass bis zum Ungültigwerden wirksam. Das Verpflichtungsbegehren eines Klägers ist daher für diesen Zeitraum nicht erloschen. Dies gilt insbesondere, wenn in diesem Zeitraum Einfuhrabgabenbescheide erlassen wurden, die noch nicht in Bestandskraft erwachsen sind.

2. Ein aus mehreren Maschinen der Positionen 8418, 8419 und 8424 KN, die in einem gemeinsamen Gehäuse untergebracht sind, bestehendes Probeneinlasssystem stellt eine kombinierte Maschine i. S. d. Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI KN dar, die vorliegend als Ganzes in die Position 8424 KN einzureihen ist.

3. Als Teil des Massenspektrometers richtet sich die Einreihung eines solchen Probeneinlasssystems nach der Anmerkung 2 a) zu Kapitel 90 KN, wonach Waren einer Position der Kapitel 84, 85, 90 oder 91 KN (…) dieser Position zuzuweisen sind. Die Einreihung der Ware in die Positionen dieser Kapitel erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Weiterlesen

Neubewertung von Zolllagern Typ D und E

wouros Zollrecht 24. April 2018

Gemäß Unionszollkodex werden vor dem 1. Mai 2016 nach altem Zollkodex bewilligte Zolllager des Typs D und E künftig als privates Zolllager (Art. 240 UZK) fortgeführt.

Allerdings wird der frühere Bewilligungsumfang (Zolllager plus mitbewilligte Anschreibung in der Buchführung) fortan unterteilt in Bewilligungen für Zolllager und Bewilligungen für das Anschreibeverfahren zu Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr. Weiterlesen

Zollaussetzungen und Zollkontingente – AZZ

wouros Zollrecht 20. April 201820. April 2018

Aus allen Mitgliedstaaten der EU werden halbjährlich Neuanträge beziehungsweise Änderungsanträge für Zollaussetzungen beziehungsweise Zollkontingente über die entsprechenden nationalen Regierungsstellen jeweils zum 15. März beziehungsweise zum 15. September der EU-Kommission vorgelegt.

Neuanträge, aus Deutschland (Stand 9.2.2018)

thumbnail of Neuanträge, aus Deutschland (Stand 9.2.2018)

Anträge aus alle Mitgliedstaaten der EU

thumbnail of lister aller EU Mitgliedstaaten

Quelle: BMWi

 

Neue Datenbank – Global Trade Helpdesk

wouros Zollrecht 13. April 2018

Um besonders kleinen und mittelständischen Unternehmen den Einstieg in den globalen Handel zu erleichtern, hat die WTO gemeinsam mit der UNCTAD und der ITC eine Plattform mit Informationen zu Zöllen und Steuern, zu den im Rahmen von Export- und Importverfahren zu speziellen warenbezogenen Regelungen sowie den erforderlichen Dokumenten erstellt.

Nach und nach werden die einzelnen Länderinformationen erweitert und angepasst.

Global Trade helpdesk

 

Quelle: International Trade Centre (ITC)

Elektronische Lernmodule zu Zoll-Themen

wouros Zollrecht 12. April 201812. April 2018

Der Zoll ist ein breites Feld. Wie kann man sich als Wirtschaftsbeteiligter oder Zollbediensteter schnell einen Überblick zu Warenursprung, Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO), besondere Zollverfahren, Zollschuld oder dem registrierten Ausführer verschaffen? Die Europäische Kommission schafft Abhilfe und erweitert ihr digitales Angebot für Einsteiger und Experten mit kostenfreien eLearning-Kursen und eBooks.

Nach Eingabe einiger Daten können verschiedene eLearning-Kurse auf Englisch genutzt werden. Über ein Download-Formular laden Sie die Inhalte auf den Computer. Das eBook zum AEO ist bereits verfügbar und kann direkt auf der Seite der Generaldirektion Steuern und Zollunion heruntergeladen werden.

Quelle: European Commission

Indien: Akzeptiert Berufsausrüstung mit Carnet ATA

wouros Zollrecht 12. April 201812. April 2018
 Die vorübergehende Einfuhr von ausgewählter Berufsausrüstung nach Indien ist seit 1. Februar 2018 mit Carnet ATA möglich. Für folgende Anwendungszwecke akzeptiert der indische Zoll das Carnet.
Berufsausrüstung für

  • Presse und Medien
  • Fernsehübertragungen
  • SportveranstaltungenTests, Messu
  • ngen, Kalibrierungen

Unternehmen, die für diese Zwecke das Zollverfahren Carnet ATA nutzen wollen, sollten beachten, dass die Frist für die Wiederausfuhr von Berufsausrüstung auf zwei Monate beschränkt ist.

Weiterhin wie bisher mögich ist die vorübergehende Einfuhr von Waren für Messen und Ausstellungen sowie für Kongresse und Konferenzen. In diesem Fall beträgt die Frist für die Wiederausfuhr unverändert sechs Monate.

Quelle: IHK

EDV-gestützten Verfahren für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung.

wouros Zollrecht 10. April 201810. April 2018

Durchführungsverordnung (EU) 2018/550 der Kommission vom 6. April 2018 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 684/2009 zur Durchführung der Richtlinie 2008/118/EG des Rates in Bezug auf die EDV-gestützten Verfahren für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung.

Artikel 1

In der Tabelle unter Nummer 11 (Verbrauchsteuer-Produktcode (EPC)) des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 684/2009 erhalten die Zeilen mit den verbrauchsteuerpflichtigen Waren der Codes E410 bis E490 sowie E910 und E920 folgende Fassung:

EPC

CAT

UNIT

Beschreibung

A

P

D

E410

E

2

Verbleites Benzin der KN-Codes 2710 12 31 , 2710 12 51 und 2710 12 59 (Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2003/96/EG)

N

N

J

E420

E

2

Bleifreies Benzin der KN-Codes 2710 12 31 , 2710 12 41 , 2710 12 45 und 2710 12 49 (Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2003/96/EG)

N

N

J

E430

E

2

Unmarkiertes Gasöl der KN-Codes 2710 19 43 , 2710 19 46 , 2710 19 47 , 2710 19 48 , 2710 20 11 , 2710 20 15 , 2710 20 17 und 2710 20 19 (Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2003/96/EG)

N

N

J

E440

E

2

Markiertes Gasöl der KN-Codes 2710 19 43 , 2710 19 46 , 2710 19 47 , 2710 19 48 , 2710 20 11 , 2710 20 15 , 2710 20 17 und 2710 20 19 (Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2003/96/EG)

N

N

J

E450

E

2

Leuchtöl (Kerosin) des KN-Codes 2710 19 21 und unmarkiertes Leuchtöl (Kerosin) des KN-Codes 2710 19 25 (Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2003/96/EG)

N

N

J

E460

E

2

Markiertes Leuchtöl (Kerosin) des KN-Codes 2710 19 25 (Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2003/96/EG)

N

N

J

E470

E

1

Schweres Heizöl der KN-Codes 2710 19 62 , 2710 19 64 , 2710 19 68 , 2710 20 31 , 2710 20 35 und 2710 20 39 (Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2003/96/EG)

N

N

N

E480

E

2

Erzeugnisse der KN-Codes 2710 12 21 , 2710 12 25 , 2710 19 29 und 2710 20 90 (nur bei Erzeugnissen, bei deren Destillation nach ISO 3405 (entspricht ASTM-D86-Methode) bei 210 °C weniger als 90 RHT (einschließlich Verlusten) und bei 250 °C mindestens 65 RHT (einschließlich Verlusten) übergehen), sofern sie als lose Ware befördert werden (Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2003/96/EG)

N

N

J

E490

E

2

Erzeugnisse der KN-Codes 2710 12 11 , 2710 12 15 , 2710 12 70 , 2710 12 90 , 2710 19 11 , 2710 19 15 , 2710 19 31 , 2710 19 35 , 2710 19 51 und 2710 19 55 (Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2003/96/EG)

N

N

J

E910

E

2

Fettsäuremonoalkylester mit einem Estergehalt von 96,5 GHT oder mehr, die unter den KN-Code 3826 00 10 fallen (Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe h der Richtlinie 2003/96/EG)

N

N

J

E920

E

2

Erzeugnisse der KN-Codes 3824 99 86 , 3824 99 92 (ausgenommen zubereitete Rostschutzmittel, Amine als wirksame Bestandteile enthaltend, sowie zusammengesetzte anorganische Löse- und Verdünnungsmittel für Lacke und ähnliche Erzeugnisse), 3824 99 93 , 3824 99 96 (ausgenommen zubereitete Rostschutzmittel, Amine als wirksame Bestandteile enthaltend, sowie zusammengesetzte anorganische Löse- und Verdünnungsmittel für Lacke und ähnliche Erzeugnisse) und 3826 00 90 , die als Kraftstoff oder zu Heizzwecken verwendet werden (Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe h der Richtlinie 2003/96/EG)

N

N

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017

Neubewertung von Zolllagern Typ D und E

wouros Zollrecht 5. April 20185. April 2018
Die Generalzolldirektion (GZD) hat mit Schreiben vom 28. Februar 2018 Wirtschaftsverbände darüber informiert, dass die Hauptzollämter in Kürze mit der Neubewertung von zollrechtlichen Bewilligungen für Zolllager des Typs D und E beginnen werden. Dazu werden die ca. 1.000 Bewilligungsinhaber von den zuständigen Hauptzollämtern (HZA) in den kommenden Wochen angeschrieben.

Weiterlesen

Besondere Verfahren – Titel VII UZK

wouros Zollrecht 30. März 2018

Die Leitlinie der Europäischen Kommission, Generaldirektion TAXUD, „Besondere Verfahren – Titel VII  UZK, Leitfaden für Mitgliedstaaten und für den Handel“ steht nun auch auf Deutsch zur Verfügung.

thumbnail of guidance_special_procedures_de

Quelle: Zoll.de

Anpassung der Fragebögen für zollrechtliche Bewilligungen

wouros Zollrecht 12. März 2018

Für alle zollrechtlichen Bewilligungen, die sich an einem oder mehreren Kriterien des Art. 39 Unionszollkodex orientieren, wurde ein einheitlicher Fragebogen mit mehreren Teilen erstellt. Der Fragebogen für zollrechtliche Bewilligungen ist ab dem 15. Februar 2018 bei Neuanträgen zu nutzen.

Welche Teile des gemeinsamen Fragebogens für zollrechtlichen Bewilligungen für Ihre spezifische Bewilligung einschlägig sind, entnehmen Sie bitte dem Dokument „Allgemeine Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens“ oder den entsprechenden Informationsseiten der Bewilligungen.

Link:

 

Quelle: Zoll.de

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