Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Zollaussetzungen und Zollkontingente – AZZ
Aus allen Mitgliedstaaten der EU werden halbjährlich Neuanträge beziehungsweise Änderungsanträge für Zollaussetzungen beziehungsweise Zollkontingente über die entsprechenden nationalen Regierungsstellen jeweils zum 15. März beziehungsweise zum 15. September der EU-Kommission vorgelegt.
Neuanträge, aus Deutschland (Stand 9.2.2018)
Quelle: BMWi