Indien: Akzeptiert Berufsausrüstung mit Carnet ATA

 Die vorübergehende Einfuhr von ausgewählter Berufsausrüstung nach Indien ist seit 1. Februar 2018 mit Carnet ATA möglich. Für folgende Anwendungszwecke akzeptiert der indische Zoll das Carnet.
Berufsausrüstung für

  • Presse und Medien
  • Fernsehübertragungen
  • SportveranstaltungenTests, Messu
  • ngen, Kalibrierungen

Unternehmen, die für diese Zwecke das Zollverfahren Carnet ATA nutzen wollen, sollten beachten, dass die Frist für die Wiederausfuhr von Berufsausrüstung auf zwei Monate beschränkt ist.

Weiterhin wie bisher mögich ist die vorübergehende Einfuhr von Waren für Messen und Ausstellungen sowie für Kongresse und Konferenzen. In diesem Fall beträgt die Frist für die Wiederausfuhr unverändert sechs Monate.

Quelle: IHK