Anpassung der Fragebögen für zollrechtliche Bewilligungen

Für alle zollrechtlichen Bewilligungen, die sich an einem oder mehreren Kriterien des Art. 39 Unionszollkodex orientieren, wurde ein einheitlicher Fragebogen mit mehreren Teilen erstellt. Der Fragebogen für zollrechtliche Bewilligungen ist ab dem 15. Februar 2018 bei Neuanträgen zu nutzen.

Welche Teile des gemeinsamen Fragebogens für zollrechtlichen Bewilligungen für Ihre spezifische Bewilligung einschlägig sind, entnehmen Sie bitte dem Dokument “Allgemeine Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens” oder den entsprechenden Informationsseiten der Bewilligungen.

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Quelle: Zoll.de