Antidumping – Bestimmte warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung in Brasilien, Iran, Russland und der Ukraine

Ablehnung von Verpflichtungsangeboten

Durchführungsbeschluss (EU) 2018/351 der Kommission vom 8. März 2018 zur Ablehnung von Verpflichtungsangeboten im Zusammenhang mit dem Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in Brasilien, Iran, Russland und der Ukraine; ABl. L 67 vom 9. März 2018, S. 46.

Auf Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in Brasilien, Iran, Russland und der Ukraine gilt gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1795 ein endgültiger Antidumpingzoll.

Im Zuge der Untersuchung unterbreiteten sechs ausführende Hersteller aus Brasilien, Iran, Russland und der Ukraine Preisverpflichtungsangebote. Die Europäische Kommission führe daraufhin eine eingehende Prüfung der Angebote durch. Alle Verpflichtungsangebote werden abgelehnt.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017