Neubewertung von Zolllagern Typ D und E

Die Generalzolldirektion (GZD) hat mit Schreiben vom 28. Februar 2018 Wirtschaftsverbände darüber informiert, dass die Hauptzollämter in Kürze mit der Neubewertung von zollrechtlichen Bewilligungen für Zolllager des Typs D und E beginnen werden. Dazu werden die ca. 1.000 Bewilligungsinhaber von den zuständigen Hauptzollämtern (HZA) in den kommenden Wochen angeschrieben.

 Gemäß Unionszollkodex werden vor dem 1. Mai 2016 nach altem Zollkodex bewilligte Zolllager des Typs D und E künftig als privates Zolllager (Art. 240 UZK) fortgeführt. Allerdings wird der frühere Bewilligungsumfang (Zolllager plus mitbewilligte Anschreibung in der Buchführung) fortan unterteilt in Bewilligungen für Zolllager und Bewilligungen für das Anschreibeverfahren zu Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr.

Nach Abschluss der Neubewertung werden die bisherigen Bestandsbewilligungen mit Wirkung zum 30. April 2019 widerrufen. Die neuen Bewilligungen sind gültig ab 1. Mai 2019.

Für Waren, die sich zum Zeitpunkt des Widerrufs noch im Verfahren eines widerrufenen Zolllagers befinden, wird von der Überwachungszollstelle in Abstimmung mit dem Bewilligungsinhaber eine Abwicklungsfrist gesetzt, innerhalb derer das Zolllagerverfahren zu erledigen ist.

Quelle: Zoll.de