Antidumping – Keramikfliesen mit Ursprung in der VR China

Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls

Durchführungsverordnung (EU) 2017/2179 der Kommission vom 22. November 2017 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Keramikfliesen mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L 307 vom 23. November 2017, S. 23.

Die EU-Kommission führt mit Wirkung zum 8. November 2017 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Keramikfliesen mit Ursprung in der Volksrepublik China ein. Weiterlesen

Antidumping – Nahtlose Rohre aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in der VR China

Einstellung der Untersuchung hinsichtlich der mutmaßlichen Umgehung der bestehenden Maßnahmen

Durchführungsverordnung (EU) 2017/2093 der Kommission vom 15. November 2017 zur Einstellung der Untersuchung betreffend die mutmaßliche Umgehung der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1331/2011 des Rates eingeführten Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China durch aus Indien versandte Einfuhren, ob als Ursprungserzeugnisse Indiens angemeldet oder nicht, und zur Einstellung der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/272 der Kommission eingeführten zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren; ABl. L 299 vom 16. November 2017, S. 1. Weiterlesen

Antidumping/Antisubvention – Fotovoltaikmodule aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in der VR China, versandt aus Malaysia und Taiwan

Abschluss der Überprüfung bezüglich eines malaysischen ausführenden Herstellers

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1997 der Kommission vom 7. November 2017 zur Änderung der Durchführungsverordnungen (EU) 2016/184 bzw. (EU) 2016/185 zur Ausweitung des endgültigen Ausgleichs- und Antidumpingzolls auf Einfuhren von Fotovoltaikmodulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in oder versandt aus der Volksrepublik China auf aus Malaysia und Taiwan versandte Einfuhren von Fotovoltaikmodulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen), ob als Ursprungserzeugnisse Malaysias oder Taiwans angemeldet oder nicht; ABl. L 289 vom 8. November 2017, S. 1.

Die Europäische Kommission kommt nach Abschluss der Überprüfung zu dem Ergebnis, dass das Unternehmen Jinko Solar Technology SDN.BHD in die Liste der Unternehmen aufgenommen werden sollte, die von dem mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/184 eingeführten Ausgleichszoll bzw. von dem mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/185 eingeführten Antidumpingzoll befreit sind . Jinko Solar Technology SDN.BHD ist ein ausführender Hersteller von Fotovoltaikmodulen oder -paneelen aus kristallinem Silicium und Zellen des in Fotovoltaikmodulen oder -paneelen aus kristallinem Silicium verwendeten Typs in Malaysia. Weiterlesen

Antidumping – Bestimmte offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit Ursprung in der VR China, ausgeweitet auf Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand

Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1993 der Kommission vom 6. November 2017 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern mit Ursprung in der Volksrepublik China, ausgeweitet auf die Einfuhren bestimmter aus Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand versandter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern, ob als Ursprungserzeugnisse dieser Länder angemeldet oder nicht, im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L 288 vom 7. November 2017, S. 4.

Die EU-Kommission führt mit Wirkung zum 8. November 2017 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von bestimmten offenmaschigen Gewebe aus Glasfasern mit Ursprung in der Volksrepublik China, ausgeweitet auf die Einfuhren bestimmter aus Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand versandter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern, ob als Ursprungserzeugnisse dieser Länder angemeldet oder nicht, ein. Die Maßnahme erfolgt als Ergebnis einer Auslaufüberprüfung. Weiterlesen

Antidumping/Antisubvention – Fotovoltaikmodule aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in der VR China, versandt aus Malaysia und Taiwan

Einleitung einer Überprüfung bezüglich eines malaysischen ausführenden Herstellers

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1994 der Kommission vom 6. November 2017 zur Einleitung einer Überprüfung der Durchführungsverordnungen (EU) 2016/184 und (EU) 2016/185 zur Ausweitung des endgültigen Ausgleichs- und Antidumpingzolls auf Einfuhren von Fotovoltaikmodulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in oder versandt aus der Volksrepublik China auf aus Malaysia und Taiwan versandte Einfuhren von Fotovoltaikmodulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen), ob als Ursprungserzeugnisse Malaysias oder Taiwans angemeldet oder nicht, zwecks Prüfung der Möglichkeit der Befreiung eines malaysischen ausführenden Herstellers von diesen Maßnahmen, der Außerkraftsetzung des Antidumpingzolls auf die von diesem ausführenden Hersteller stammenden Einfuhren und der zollamtlichen Erfassung der letztgenannten Einfuhren; ABl. L 288 vom 7. November 2017, S. 30.

Die Überprüfung betrifft die Frage, ob Einfuhren des Herstellers Longi (Kuching) SDN.BHD weiterhin den Antidumpingmaßnahmen der Durchführungsverordnungen (EU) 2016/184 und (EU) 2016/185 unterliegen sollten. Weiterlesen

Antidumping – Schuhe mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in der VR China und Vietnam

Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls für mehrere ausführende chinesische und vietnamesische Hersteller

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1982 der Kommission vom 31. Oktober 2017 zur Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in der Volksrepublik China und Vietnam, die von Dongguan Luzhou Shoes Co. Ltd, Dongguan Shingtak Shoes Co. Ltd, Guangzhou Dragon Shoes Co. Ltd, Guangzhou Evervan Footwear Co. Ltd, Guangzhou Guangda Shoes Co. Ltd, Long Son Joint Stock Company und Zhaoqing Li Da Shoes Co., Ltd, hergestellt werden, sowie zur Durchführung des Urteils der Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-659/13 und C-34/14; ABl. L 285 vom 1. November 2017, S. 14.

Die EU-Kommission führt einen endgültigen Antidumpingzoll in Höhe von 16,5 % für die betroffenen chinesischen ausführenden Hersteller und 10 % für die betroffenen vietnamesischen ausführenden Hersteller (Bemessungsgrundlage: Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt) auf die während der Geltungsdauer der Verordnung (EG) Nr. 1472/2006 des Rates (ABl. L 275 vom 6.10.2006, S. 1) und der Verordnung (EU) Nr. 1294/2009 des Rates (ABl. L 352 vom 30.12.2009, S. 1) erfolgten Einfuhren von Schuhen mit Oberteil aus Leder oder rekonstituiertem Leder, ausgenommen Sportschuhe, nach Spezialtechniken hergestellte Schuhe, Pantoffeln und andere Hausschuhe und Schuhe mit einem Schutz in der Vorderkappe, mit Ursprung in der Volksrepublik China und Vietnam ein. Die von dieser Maßnahme betroffenen ausführenden Hersteller sind in Anhang gelistet. Weiterlesen

Antidumping – Bügelbretter mit Ursprung in der VR China

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 362 vom 26. Oktober 2017, S. 30.

Die mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 695/2013 des Rates eingeführte Antidumpingmaßnahme auf die Einfuhren von Bügelbrettern und -tischen mit Ursprung in der Volksrepublik China tritt am 24. Juli 2018 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

Zur Einleitung einer Überprüfung ist ein schriftlicher Antrag der Gemeinschaftshersteller an die EU-Kommission erforderlich. Dieser Antrag muss genügend Beweise dafür enthalten, dass das Dumping und die Schädigung im Falle des Außerkrafttretens der Maßnahme wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten werden. Der schriftliche Antrag auf Überprüfung muss der Europäischen Kommission spätestens drei Monate vor dem angegebenen Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Maßnahme vorliegen.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017

Antidumping – Geschirr und andere Artikel aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der VR China

Änderung der Warendefinition, Erstattung möglich  

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1932 der Kommission vom 23. Oktober 2017 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 412/2013 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 273 vom 24. Oktober 2017, S. 4.

Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 412/2013 wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch eingeführt. Infolge einer Interimsüberprüfung wird nun der Geltungsbereich der Durchführungsverordnung geändert. Folgende Waren unterliegen keinem Antidumpingzoll: Weiterlesen

Verpflichtende Anwendung von „TRACES“ bei Einfuhren von landwirtschaftlichen Bio-Waren

Regelung ab dem 20. Oktober 2017

Ab dem 20. Oktober 2017 ist die Einfuhr von Waren des ökologischen Landbaus, die dem Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 unterliegen, grundsätzlich nur noch über das webbasierte IT-System TRACES (= TRAde Control und Expert System) möglich. Gemäß Artikel 19a der VO (EG) Nr. 1235/2008 endete am 19. Oktober 2017 die Übergangszeit, in der alternativ sowohl in TRACES als auch auf Formularbasis erstellte Kontrollbescheinigungen verwendet werden konnten.

Lediglich für bis zum 19. Oktober 2017 von den Kontrollstellen (= unabhängige private Dritte, die die Inspektion und die Zertifizierung im Bereich des ökologischen/biologischen Landbaus wahrnehmen) erteilte Kontrollbescheinigungen wird es in einer weiteren Übergangszeit Ausnahmen geben. Weiterlesen

Antidumping – Elektrofahrräder mit Ursprung in der VR China

Einleitung eines Antidumpingverfahrens

Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Elektrofahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 353 vom 20. Oktober 2017, S. 19.

Die Europäische Kommission leitet auf Antrag des Europäischen Fahrradherstellerverbands (European Bicycle Manufacturers Association, EBMA) ein Antidumpingverfahren ein.

Gegenstand der Untersuchung sind Fahrräder mit Trethilfe mit Elektrohilfsmotor. Die zu untersuchende Ware wird derzeit unter den KN-Codes 8711 60 10 und ex 8711 60 90 (TARIC-Code 8711 60 90 10) eingereiht.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017