Antidumping/Antisubvention – Fotovoltaikmodule aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in der VR China, versandt aus Malaysia und Taiwan

Abschluss der Überprüfung bezüglich eines malaysischen ausführenden Herstellers

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1997 der Kommission vom 7. November 2017 zur Änderung der Durchführungsverordnungen (EU) 2016/184 bzw. (EU) 2016/185 zur Ausweitung des endgültigen Ausgleichs- und Antidumpingzolls auf Einfuhren von Fotovoltaikmodulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in oder versandt aus der Volksrepublik China auf aus Malaysia und Taiwan versandte Einfuhren von Fotovoltaikmodulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen), ob als Ursprungserzeugnisse Malaysias oder Taiwans angemeldet oder nicht; ABl. L 289 vom 8. November 2017, S. 1.

Die Europäische Kommission kommt nach Abschluss der Überprüfung zu dem Ergebnis, dass das Unternehmen Jinko Solar Technology SDN.BHD in die Liste der Unternehmen aufgenommen werden sollte, die von dem mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/184 eingeführten Ausgleichszoll bzw. von dem mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/185 eingeführten Antidumpingzoll befreit sind . Jinko Solar Technology SDN.BHD ist ein ausführender Hersteller von Fotovoltaikmodulen oder -paneelen aus kristallinem Silicium und Zellen des in Fotovoltaikmodulen oder -paneelen aus kristallinem Silicium verwendeten Typs in Malaysia.Die zollamtliche Erfassung der Einfuhren wird eingestellt. Es wird kein Antidumpingzoll auf bereits erfasste Einfuhren erhoben. Voraussetzung für die Befreiung ist, dass die Bestimmungen in Art. 1 Abs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/184 bzw. der Durchführungsverordnung (EU) 2016/185 bezüglich der vorzulegenden Handelsrechnung eingehalten werden.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017