VR China- Ein- und Ausfuhr von Dual-Use-Gütern 2018

Das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM hat mit Bekanntmachung Nr. 93 vom 29.12.2017 (nurchinesisch) eine Liste der Waren veröffentlicht, die als Dual-Use Güter bei der Ein- und Ausfuhr eine besondere Lizenz benötigen.

Dual-Use-Güter sind Waren, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Betroffen sind folgende Warengruppen:

Radioaktives Material und Nukleartechnologie, chemische und biologische Materialien sowie zugehörige Gerätschaften, Raketentechnologie und Informationstechnik.

Die Listen enthalten die chinesischen Zolltarifnummern und die Warenbezeichnungen in Chinesisch.

Die ersten 6 Ziffern der Zolltarifnummern sind weltweit gleich. Bis hierhin kann man sich mit dem deutschen Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik behelfen.

Liste

 

Quelle: Chinesisches Wirtschaftsministerium

 

VR China – Ausfuhrlizenzen 2018

Das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM hat mit Veröffentlichung Nr. 88 vom 22.12.2017 eine Liste mit Waren veröffentlicht, für die bei der Ausfuhr aus der VR China Lizenzen erforderlich sind. Betroffen sind Agrarerzeugnisse, Energieträger, Chemikalien, Rohstoffe, darunter seltene Erden und Fahrzeuge. Es werden auch Details zum Verfahrensablauf bekannt gegeben.

Die ersten 6 Ziffern der Zolltarifnummern sind weltweit gleich. Bis hierhin kann man sich mit dem deutschen Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik behelfen.

Liste

 

Quelle: Chinesische Wirtschaftsministerium

 

Antisubvention – Elektrofahrräder mit Ursprung in der VR China

Einleitung eines Antisubventionsverfahrens

Bekanntmachung der Einleitung eines Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren von Elektrofahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China; (2017/C 440/11); ABl. C 440 vom 21. Dezember 2017, S. 22.

Die Europäische Kommission leitet auf Antrag des Europäischen Fahrradherstellerverbands (European Bicycle Manufacturers Association — EBMA) ein Antisubventionsverfahren ein. Der Antrag wird im Namen von Herstellern eingereicht, auf die mehr als 25 % der gesamten Unionsproduktion von Elektrofahrrädern entfallen.

Gegenstand der Untersuchung sind Fahrräder, mit Trethilfe, mit Elektrohilfsmotor. Die zu untersuchende Ware wird derzeit unter den KN-Codes 8711 60 10 und ex 8711 60 90 (TARIC-Code 8711 60 90 10) eingereiht.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017

Antidumping – Silicium mit Ursprung in Bosnien- Herzegowina und Brasilien

Einleitung eines Antidumpingverfahrens

Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Silicium mit Ursprung in Bosnien und Herzegowina und in Brasilien; ABl. C 438 vom 19.12.2017, S. 39

Die EU-Kommission leitet auf Antrag von Ferroatlántica und Ferropem, auf die mehr als 85 % der gesamten Unionsproduktion von Silicium entfallen, ein Antidumpingverfahren hinsichtlich der Einfuhren von Silicium mit Ursprung in Bosnien und Herzegowina und in Brasilien ein.

Gegenstand dieser Untersuchung ist Silicium mit einem Siliciumgehalt von weniger als 99,99 GHT. Die betroffene Ware wird derzeit unter den KN-Code 2804 69 00 eigereiht. Silicium wird hauptsächlich in der Metallindustrie als Legierungselement sowie in der Aluminiumindustrie zur Herstellung von Primäraluminium (aus Erz) und Sekundäraluminium (aus Schrott) verwendet. Es wird auch in der chemischen Industrie verwendet.

 

Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017

Antidumping – Hochfeste Garne aus Polyester mit Ursprung in der VR China

Berücksichtigung neuer Ausführer möglich

Durchführungsverordnung (EU) 2017/2368 der Kommission vom 18. Dezember 2017 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/325 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren hochfester Garne aus Polyestern mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L 337 vom19.12.2017, S. 24.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2017/325, mit der die Kommission einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren hochfester Garne aus Polyestern mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung eingeführt hat, wird dahin gehend geändert, dass neuen Ausführern, die im Untersuchungszeitraum der Ausgangsuntersuchung keine hochfesten Garne aus Polyestern ausgeführt haben, die Möglichkeit gegeben wird, eine solche Überprüfung zu beantragen, mit der festgestellt wird, ob für sie derselbe Zollsatz wie für die nicht in die Stichprobe einbezogenen mitarbeitenden Unternehmen gelten kann. Weiterlesen

Änderung der EU-Antidumpinggrundverordnung; Ergänzung in der EU-Antisubventionsgrundverordnung

Verordnung (EU) 2017/2321 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern und der Verordnung (EU) 2016/1037 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern; ABl. L 338 vom 19.12.2017, S. 1.

Die EU hat heute die zwischen den Gesetzgebungsinstitutionen lange diskutierte Änderung der Antidumpinggrundverordnung (VO (EU) 2016/1036) im Amtsblatt der Union veröffentlicht. Die Änderungen treten am 20.12.2017 in Kraft. Sie finden Anwendung auf alle Entscheidungen über die Einleitung von Verfahren sowie auf alle Verfahren, einschließlich Ausgangsuntersuchungen und Überprüfungen, die ab dem Datum des Inkrafttretens der Änderungsverordnung eingeleitet werden. Weiterlesen

Antidumping – Sämischleder mit Ursprung in der VR China

Einleitung einer Auslaufüberprüfung

Nach der Veröffentlichung einer Bekanntmachung über das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Sämischleder mit Ursprung in der Volksrepublik China erhielt die Europäische Kommission einen Antrag auf Einleitung einer Überprüfung. Der Antrag wurde UK Leather Federation im Namen von Herstellern eingereicht, auf die mehr als 25 % der gesamten Unionsproduktion von Sämischleder entfallen.

Bei den derzeit geltenden Maßnahmen handelt es sich um einen endgültigen Antidumpingzoll, der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1153/2012 eingeführt wurde.

Die Überprüfung betrifft Sämischleder und Neusämischleder, auch zugeschnitten, einschließlich Sämischleder und Neusämischleder in getrocknetem Zustand (crust) mit Ursprung in der Volksrepublik China, das derzeit unter den KN-Codes 4114 10 10 und 4114 10 90 eingereiht wird.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017

Ausweitung des eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/2213 DER KOMMISSION vom 30. November 2017, Amtsblatt der Europäischen Union L 316/17 vom 1.12.2017. Zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/271 der Kommission zur Ausweitung des mit der Verordnung (EG) Nr. 925/2009 des Rates eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China auf Einfuhren bestimmter geringfügig veränderter Folien aus Aluminium.

 

Der endgültige Antidumpingzoll wird hiermit ausgeweitet auf Einfuhren in die Union von:

  • Folien aus Aluminium mit einer Dicke von wenigstens 0,007 mm und weniger als 0,008 mm, unabhängig von der Breite der Rollen, weichgeglüht oder nicht, derzeit unter dem KN-Code ex 7607 11 19 eingereiht (TARIC- Code 7607 11 19 30), oder

 

  • Folien aus Aluminium mit einer Dicke von wenigstens 0,008 mm und höchstens 0,018 mm, in Rollen mit einer Breite von über 650 mm, weichgeglüht oder nicht, derzeit unter dem KN-Code ex 7607 11 19 eingereiht (TARIC-Code 7607 11 19 40), oder

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Antidumping – Tisch- und Küchenartikel aus Keramik mit Ursprung in der VR China

Reduzierter Antidumpingzollsatz für vier neue ausführende Hersteller

Durchführungsverordnung (EU) 2017/2207 der Kommission vom 29. November 2017 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 412/2013 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L 314 vom 30. November 2017, S. 31.

Auf die Einfuhren von Tisch- und Küchenartikeln aus Keramik mit Ursprung in der VR China gelten Antidumpingmaßnahmen. Dabei bestehen unternehmensspezifische Zollsätze zwischen 13,1 Prozent und 23,4 Prozent für in die Stichprobe einbezogene Unternehmen und ein Zollsatz in Höhe von 17,9 Prozent für andere mitarbeitende, aber nicht in die Stichprobe einbezogene Unternehmen. Für alle übrigen Unternehmen beträgt der Zollsatz 36,1 Prozent. Weiterlesen

Antidumping – Palettenhubwagen und wesentliche Teile davon mit Ursprung in der VR China

Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls

Durchführungsverordnung (EU) 2017/2206 der Kommission vom 29. November 2017 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren manueller Palettenhubwagen und wesentlicher Teile davon mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L 314 vom 30. November 2017, S. 12.

Die EU-Kommission führt mit Wirkung zum 1. Dezember 2017 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Palettenhubwagen und wesentliche Teile davon mit Ursprung in der Volksrepublik China ein. Die Maßnahme erfolgt als Ergebnis einer Auslaufüberprüfung. Weiterlesen