Antidumping – Palettenhubwagen und wesentliche Teile davon mit Ursprung in der VR China

Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls

Durchführungsverordnung (EU) 2017/2206 der Kommission vom 29. November 2017 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren manueller Palettenhubwagen und wesentlicher Teile davon mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L 314 vom 30. November 2017, S. 12.

Die EU-Kommission führt mit Wirkung zum 1. Dezember 2017 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Palettenhubwagen und wesentliche Teile davon mit Ursprung in der Volksrepublik China ein. Die Maßnahme erfolgt als Ergebnis einer Auslaufüberprüfung.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um manuelle Palettenhubwagen und wesentliche Teile davon, d. h. Chassis und Hydraulik, mit Ursprung in der Volksrepublik China, die derzeit unter den KN-Codes ex 8427 90 00 (TARIC-Codes 8427 90 00 11, 8427 90 00 13 und 8427 90 00 19) und ex 8431 20 00 (TARIC-Codes 8431 20 00 11, 8431 20 00 13 und 8431 20 00 19) eingereiht werden, ausgeweitet auf dieselbe Ware, die bei der Einfuhr mit einem sogenannten „Gewichtsanzeigesystem“ ausgestattet ist, das aus einem nicht im Chassis, also nicht in den Gabeln eingebauten Wiegemechanismus besteht, und die derzeit unter den TARIC-Codes 8427 90 00 30 und 8431 20 00 50 eingereiht wird.

Für die betroffene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:

UnternehmenZollsatz (in %)TARIC-Zusatzcode
Zhejiang Noblelift Equipment Joint Stock Co. Ltd., 58, Jing Yi Road, Economic Development Zone, Changxing, Zhejiang Province, 31300, VR China.70,8A603
Ningbo Logitrans Handling Equipment Co., Ltd.,54,1A070
Alle übrigen Unternehmen70,8A999

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt