Antidumping – Tisch- und Küchenartikel aus Keramik mit Ursprung in der VR China

Reduzierter Antidumpingzollsatz für vier neue ausführende Hersteller

Durchführungsverordnung (EU) 2017/2207 der Kommission vom 29. November 2017 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 412/2013 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L 314 vom 30. November 2017, S. 31.

Auf die Einfuhren von Tisch- und Küchenartikeln aus Keramik mit Ursprung in der VR China gelten Antidumpingmaßnahmen. Dabei bestehen unternehmensspezifische Zollsätze zwischen 13,1 Prozent und 23,4 Prozent für in die Stichprobe einbezogene Unternehmen und ein Zollsatz in Höhe von 17,9 Prozent für andere mitarbeitende, aber nicht in die Stichprobe einbezogene Unternehmen. Für alle übrigen Unternehmen beträgt der Zollsatz 36,1 Prozent.

Für die folgenden Unternehmen gilt mit Wirkung zum 1. Dezember 2017 der geringere Zollsatz von 17,9 Prozent:

UnternehmenTARIC-Zusatzcode
Fujian Dehua Huamao Ceramics Co., LtdC303
Fujian Dehua Jiawei Ceramics Co., LtdC304
Fujian Dehua New Qili Arts Co., LtdC305
Quanzhou Dehua Hengfeng Ceramics Co., LtdC306

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt