Antidumping – Sämischleder mit Ursprung in der VR China

Einleitung einer Auslaufüberprüfung

Nach der Veröffentlichung einer Bekanntmachung über das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Sämischleder mit Ursprung in der Volksrepublik China erhielt die Europäische Kommission einen Antrag auf Einleitung einer Überprüfung. Der Antrag wurde UK Leather Federation im Namen von Herstellern eingereicht, auf die mehr als 25 % der gesamten Unionsproduktion von Sämischleder entfallen.

Bei den derzeit geltenden Maßnahmen handelt es sich um einen endgültigen Antidumpingzoll, der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1153/2012 eingeführt wurde.

Die Überprüfung betrifft Sämischleder und Neusämischleder, auch zugeschnitten, einschließlich Sämischleder und Neusämischleder in getrocknetem Zustand (crust) mit Ursprung in der Volksrepublik China, das derzeit unter den KN-Codes 4114 10 10 und 4114 10 90 eingereiht wird.

 

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