Antidumping – Bestimmte offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit Ursprung in der VR China, ausgeweitet auf Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand

Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1993 der Kommission vom 6. November 2017 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern mit Ursprung in der Volksrepublik China, ausgeweitet auf die Einfuhren bestimmter aus Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand versandter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern, ob als Ursprungserzeugnisse dieser Länder angemeldet oder nicht, im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L 288 vom 7. November 2017, S. 4.

Die EU-Kommission führt mit Wirkung zum 8. November 2017 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von bestimmten offenmaschigen Gewebe aus Glasfasern mit Ursprung in der Volksrepublik China, ausgeweitet auf die Einfuhren bestimmter aus Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand versandter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern, ob als Ursprungserzeugnisse dieser Länder angemeldet oder nicht, ein. Die Maßnahme erfolgt als Ergebnis einer Auslaufüberprüfung.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um bestimmte offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g/m² mit Ursprung in der Volksrepublik China, die derzeit unter den KN-Codes ex 7019 51 00 und ex 7019 59 00 (TARIC-Codes 7019 51 00 19 und 7019 59 00 19) eingereiht werden. Ausgenommen sind Glasfaserscheiben.

Für die betroffene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den CIF-Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:

UnternehmenZoll
(in %)
TARIC-
Zusatzcode
Yuyao Mingda Fiberglass Co., Ltd62,9B006
Grand Composite Co., Ltd und sein verbundenes
Unternehmen Ningbo Grand Fiberglass Co., Ltd
48,4B007
Yuyao Feitian Fiberglass Co., Ltd60,7B122
Im Anhang aufgeführte Unternehmen57,7B008
Alle übrigen Unternehmen62,9B999

Der Antidumpingzollsatz gilt zudem auf Einfuhren der gleichen, aus Indien oder Indonesien versandten offenmaschigen Gewebe, ob als Ursprungserzeugnisse Indiens oder Indonesiens angemeldet oder nicht (TARIC-Codes 7019 51 00 14, 7019 51 00 15, 7019 59 00 14 und 7019 59 00 15). Ausgenommen hiervon sind die von Montex Glass Fibre Industries Pvt. Ltd (TARIC-Zusatzcode B942) und von Pyrotek India Pvt. Ltd (TARIC-Zusatzcode C051) hergestellten Gewebe.

Des Weiteren gilt der Antidumingzollsatz auf Einfuhren der gleichen, aus Malaysia versandten offenmaschigen Gewebe, ob als Ursprungszeugnisse Malaysias angemeldet oder nicht (TARIC-Codes 7019 51 00 11 und 7019 59 00 11), sowie auf die Einfuhren der gleichen, aus Taiwan und Thailand versandten offenmaschigen Gewebe, ob als Ursprungserzeugnisse Taiwans oder Thailands angemeldet oder nicht (TARIC-Codes 7019 51 00 12, 7019 51 00 13, 7019 59 00 12 und 7019 59 00 13).

 

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