Antidumping – Nahtlose Rohre aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in der VR China

Einstellung der Untersuchung hinsichtlich der mutmaßlichen Umgehung der bestehenden Maßnahmen

Durchführungsverordnung (EU) 2017/2093 der Kommission vom 15. November 2017 zur Einstellung der Untersuchung betreffend die mutmaßliche Umgehung der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1331/2011 des Rates eingeführten Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China durch aus Indien versandte Einfuhren, ob als Ursprungserzeugnisse Indiens angemeldet oder nicht, und zur Einstellung der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/272 der Kommission eingeführten zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren; ABl. L 299 vom 16. November 2017, S. 1. Die Europäische Kommission hatte im Februar 2017 eine Untersuchung eingeleitet, um festzustellen, ob durch aus Indien in die Europäische Union versandte Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus rostfreiem Stahl, ob als Ursprungszeugnisse Indiens angemeldet oder nicht, die mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1331/2011 (ABl. L 336 vom 20. Dezember 2011, S. 6) in Bezug auf die VR China eingeführten Maßnahmen umgangen werden. Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass die Bedingungen zur Feststellung einer Umgehung nicht erfüllt sind und die geltenden Maßnahmen gegenüber den Einfuhren der betroffenen Ware mit Ursprung in der VR China daher nicht auf aus Indien versandte Einfuhren der gleichen Ware ausgeweitet werden sollten. Diese Untersuchung wird eingestellt.

Die von der Untersuchung betroffenen Waren werden derzeit unter den KN-Codes ex 7304 11 00, ex 7304 22 00, ex 7304 24 00, ex 7304 41 00, ex 7304 49 10, ex 7304 49 93, ex 7304 49 95, ex 7304 49 99 und ex 7304 90 00 (TARIC-Codes: 7304 11 00 11, 7304 11 00 19, 7304 22 00 21, 7304 22 00 29, 7304 24 00 21, 7304 24 00 29, 7304 41 00 91, 7304 49 10 91, 7304 49 93 91, 7304 49 95 91, 7304 49 99 91 und 7304 90 00 91) eingereiht.

Die zollamtliche Erfassung der Einfuhren wird mit Wirkung zum 17. November 2017 eingestellt.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017