Indien – Endgültiger Antidumpingzoll für bestimmte Stahlerzeugnisse

Die indische Zentralregierung hat durch Verordnung (Notification Customs 49/2017 (ADD)) vom 17.10.2017 endgültige Antidumpingzölle (ADD) für farbbeschichtete/vorlackierte Flacherzeugnisse aus legierten oder nichtlegiertem Stahl mit einer Dicke von weniger als 6 mm (ex HS-Codes 7210, 7212, 7225, 7226) mit Ursprung oder Herkunft China und EU verfügt. Der Antidumpingzollsatz beträgt einheitlich 822 USD/t. Die zusätzlich zum Importzoll erhobenen ADD gelten für einen Zeitraum von fünf Jahren, gerechnet vom Datum der Verfügung der provisorischen ADD am 11.01.2017.

Quelle: Government of India  Ministry of Commerce and Industry

Antisubvention – Reifen mit Ursprung in der VR China

Einleitung eines Antisubventionsverfahrens

Bekanntmachung der Einleitung eines Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren neuer und runderneuerter Reifen für von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 364 vom 14. August 2017, S. 9.

Die Europäische Kommission leitet auf Antrag des Bündnisses gegen unfaire Reifeneinfuhren ein Antisubventionsverfahren ein. Das Bündnis stellt den Antrag im Namen von Herstellern, auf die mehr als 45% der gesamten Unionsproduktion entfallen.

Gegenstand der Untersuchung sind bestimmte Luftreifen aus Kautschuk, neu oder runderneuert, von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121. Die zu untersuchende Ware wird derzeit unter den KN-Codes 4011 20 90 und 4012 12 00 eingereiht.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017

Antidumping – Bestimmter nicht rostender Stahl mit Ursprung in Indien

Bekanntmachung zum Urteil des Gerichts der Europäischen Union in der Rechtssache T-67/14 Viraj Profiles Limited/Rat; Teilweise Wiederaufnahme des Verfahrens

Bekanntmachung zum Urteil vom 11. Juli 2017 in der Rechtssache T-67/14 in Bezug auf die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1106/2013 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von bestimmtem Draht aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indien; ABl. C 334 vom 6. Oktober 2017, S. 3. Weiterlesen

Antidumping – Bestimmte warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung in Brasilien, Iran, Russland, Serbien und der Ukraine

Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls; Beendigung des Verfahrens bezüglich Serbiens

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1795 der Kommission vom 5. Oktober 2017 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in Brasilien, Iran, Russland und der Ukraine und zur Einstellung der Untersuchung betreffend die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in Serbien; ABl. L 258 vom 6. Oktober 2017, S. 24. Weiterlesen

Antidumping/Antisubvention – Fotovoltaikmodule aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in der VR China

Einführung eines an einen variablen Zoll gekoppelten Mindesteinfuhrpreis

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1570 der Kommission vom 15. September 2017 zur Änderung der Durchführungsverordnungen (EU) 2017/366 und (EU) 2017/367 zur Einführung endgültiger Ausgleichs- und Antidumpingzölle auf die Einfuhren von Fotovoltaikmodulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in oder versandt aus der Volksrepublik China und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses 2013/707/EU zur Bestätigung der Annahme eines Verpflichtungsangebots im Zusammenhang mit dem Antidumping- und dem Antisubventionsverfahren betreffend die Einfuhren von Fotovoltaikmodulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in oder versandt aus der Volksrepublik China für die Geltungsdauer der endgültigen Maßnahmen; ABl. L 238 vom 16. September 2017, S. 22. Weiterlesen

Antidumping/Antisubvention – Fotovoltaikmodule aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in der VR China

Widerruf der von der EU-Kommission angenommenen Verpflichtung im Hinblick auf einen ausführenden Hersteller

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1524 der Kommission vom 5. September 2017 zum Widerruf der mit dem Durchführungsbeschluss 2013/707/EU bestätigten Annahme eines Verpflichtungsangebots im Zusammenhang mit dem Antidumping- und dem Antisubventionsverfahren betreffend die Einfuhren von Fotovoltaik-Modulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in oder versandt aus der Volksrepublik China für die Geltungsdauer der endgültigen Maßnahmen im Hinblick auf zwei ausführende Hersteller; ABl. L 230 vom 6. September 2017, S. 11. Weiterlesen

Antidumping/Antisubvention – Fotovoltaikmodule aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in der VR China

Widerruf der von der EU-Kommission angenommenen Verpflichtung im Hinblick auf zwei ausführende Hersteller

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1524 der Kommission vom 5. September 2017 zum Widerruf der mit dem Durchführungsbeschluss 2013/707/EU bestätigten Annahme eines Verpflichtungsangebots im Zusammenhang mit dem Antidumping- und dem Antisubventionsverfahren betreffend die Einfuhren von Fotovoltaik-Modulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in oder versandt aus der Volksrepublik China für die Geltungsdauer der endgültigen Maßnahmen im Hinblick auf zwei ausführende Hersteller; ABl. L 230 vom 6. September 2017, S. 11.

Die EU-Kommission widerruft mit Wirkung vom 7. September 2017 die mit Durchführungsbeschluss 2013/707/EU (ABl. L 325 vom 5. Dezember 2013, S. 214) bestätigte Annahme der Verpflichtung in Bezug auf folgende Hersteller:

Name des UnternehmensTARIC-Zusatzcode
Alternative Energy (AE) Solar Co. LtdB799
Wuxi Saijing Solar Co. LtdB890

Der Widerruf erfolgt in beiden Fällen, da die Unternehmen gegen Bedingungen der Verpflichtung verstoßen haben. Weiterlesen

Antidumping – Fahrräder mit Ursprung in der VR China

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen (2017/C 294/03); ABl. C 294 vom 5. September 2017, S. 3.

Die mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 502/2013 des Rates zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 990/2011 eingeführte Antidumpingmaßnahme auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China  tritt am 6. Juni 2018 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

Zur Einleitung einer Überprüfung ist ein schriftlicher Antrag der Gemeinschaftshersteller an die EU-Kommission erforderlich. Dieser Antrag muss genügend Beweise dafür enthalten, dass das Dumping und die Schädigung im Falle des Außerkrafttretens der Maßnahme wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten werden. Der schriftliche Antrag auf Überprüfung muss der Europäischen Kommission spätestens drei Monate vor dem angegebenen Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Maßnahme vorliegen.

Verordnung:

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017

Antidumping – Hebelmechaniken mit Ursprung in der Volksrepublik China

Einleitung einer Auslaufüberprüfung

Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Hebelmechaniken mit Ursprung in der Volksrepublik China (2017/C 290/03); ABl. C 290 vom 1. September 2017, S. 3.

Nach der Veröffentlichung einer Bekanntmachung über das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Hebelmechaniken mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. C 466 vom 14. Dezember 2016, S. 20) erhielt die Kommission einen Antrag auf Einleitung einer Überprüfung. Der begründete Antrag wurde vom Verband der Hersteller von Hebelmechaniken im Namen von drei Unternehmen eingereicht, auf die rund 95 Prozent der Gesamt-Produktion an Hebelmechaniken der Union entfallen. Weiterlesen

Antidumping – Wolframelektroden mit Ursprung in der VR China

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen (2017/C 292/08); ABl. C 292 vom 2. September 2017, S. 6.

Die mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 508/2013 des Rates eingeführte Antidumpingmaßnahme auf die Einfuhren von bestimmten Wolframelektroden mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. L 150 vom 4. Juni 2013, S. 1; siehe hierzu unsere Meldung) tritt am 5 Juni 2018 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

Zur Einleitung einer Überprüfung ist ein schriftlicher Antrag der Gemeinschaftshersteller an die EU-Kommission erforderlich. Dieser Antrag muss genügend Beweise dafür enthalten, dass das Dumping und die Schädigung im Falle des Außerkrafttretens der Maßnahme wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten werden. Der schriftliche Antrag auf Überprüfung muss der Europäischen Kommission spätestens drei Monate vor dem angegebenen Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Maßnahme vorliegen.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017