Antisubvention – Reifen mit Ursprung in der VR China

Einleitung eines Antisubventionsverfahrens

Bekanntmachung der Einleitung eines Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren neuer und runderneuerter Reifen für von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 364 vom 14. August 2017, S. 9.

Die Europäische Kommission leitet auf Antrag des Bündnisses gegen unfaire Reifeneinfuhren ein Antisubventionsverfahren ein. Das Bündnis stellt den Antrag im Namen von Herstellern, auf die mehr als 45% der gesamten Unionsproduktion entfallen.

Gegenstand der Untersuchung sind bestimmte Luftreifen aus Kautschuk, neu oder runderneuert, von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121. Die zu untersuchende Ware wird derzeit unter den KN-Codes 4011 20 90 und 4012 12 00 eingereiht.

 

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